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kann man unterhalt beantragen wenn man nicht den vater angeben will?

Mein Ex ist nicht grad ein Traum vom Mann und möchte ihn ungern als Vater angeben da er dadurch ja auch Besuchsrecht zum Kind bekommt.

ist eine lange und schwere geschichte...Möchte auch nicht ganz ins Detail gehen.

Würde nur gern wissen ob es auch möglichkeiten gäbe ohne ihn anzugeben?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    du willst Unterhaltvorschuß von der Allgemeinheit abzocken, weil Du aus egoistischen Gründen den privat rechtlichen Anspruch gegenüber dem Vater nicht beanspruchen willst - schäm Dich.

    Zudem nimmst Du Deinem Kind alle anderen Ansprüche (sei`s Umgang oder Erbe).

    Ich hoffe der Staat gewährt Leuten wie Dir keinerlei Hilfen.

  • Marta
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ohne jetzt irgentwelchens juristische Zeug zu schreiben.

    Ohne Emotionen.

    Dein Mann soll/wird müssen für ein Kind bezahlen, wo er offiziel nicht der Vater ist?? Sprich ist nicht seins? Er soll für den Lebensunterhalt von jemand aufkommen (ist ja so) der nicht sein Kind ist. Wieso? Offiziel ohne ihn anzugeben wird es nämlich nicht sein Kind sein. Wieso sollte er dafür Unterhalt bezahlen?

    Das Geht nicht. Entweder ist er der Vater - mit Rechten (wo du Grenzen setzen kannst) und Pflichten, oder er ist nicht der Vater.

    Das eine geht nicht ohne das andere.

    Du kannst Unterhalt vom Amt beantragen, aber das geht nur, bis dein Kind 6 Jahre alt ist, bei Schwerbehinderung (was ich hoffe nicht euer Fall sein wird) 18 Jahre.

  • Luinil
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Einerseits versteh ich dich ja, dass du nicht willst, dass dein Ex das Besuchsrecht bekommt, andererseits ist es aber so, dass auch dein Kind das Recht hat, seinen Vater kennenzulernen.

    Du musst ihn nicht angeben, jedoch bekommst du dann nur den Unterhaltsvorschuß vom Amt und der ist, soweit ich das weiß (bin mir aber nicht sicher) auf 6 Jahre begrenzt.

    Du kannst dich ja mal bei einem Anwalt beraten lassen, welche Möglichkeiten es gibt, die Sache mit dem Besuchsrecht aus dem Weg zu räumen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde ihn angeben.Wenn du das alleinige Sorgerecht hast,kannst du ihm das Umgangsrecht entziehen.

    Ich denke wenn du ihn nicht angibst,bekommst du Unterhaltsvorschuss.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    weil du ein privates Problem hast soll der Steuerzahler den Unterhalt für dein Kind bezahlen ? Wieso ? Ganz schön dreist finde ich so ein Denken !

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    erstmal - ich kann Dich gut verstehen. Ich bin Mama eines 14 Monate alten Jungen und alleinerziehend weil... nun ja, weil mein Ex auch nicht gerade ein Traum ist.

    Allerdings... generell ist es erstmal wichtig, dass Dein Kind immer ein Recht darauf hat, seine Abstammung zu erfahren.

    Egal wie sehr Du das einschränken willst... den Namen des Vaters musst Du nennen, egal wie ekelhaft der sich verhalten hat.

    Glaube mir, ich weiß wie schwer das ist. Mir geht es ja ähnlich...

    Zeigt Dein Ex Interesse an dem Baby? - Mein Ex leider überhaupt nicht.

    Ich schreibe *leider* weil es für das Kind wichtig ist, dass sich der Vater kümmert.

    Es geht beim Thema Umgang eben ja nicht um die Beziehung der Eltern untereinander sondern darum, dass das Kind Recht auf seine Eltern hat - auch auf seinen Vater.

    Glaube mir, einfach so "wegschieben" wer der Vater ist, rächt sich. Spätestens wenn das Kind dann selbst Fragen zum Thema stellt.

    Ich beiße also in den sauren Apfel und versuche irgendwie einen Umgang herzustellen - und zwar nicht wegen des Unterhalts sondern weil ich weiß wie wichtig es ist, dass Kinder beide Eltern kennen und benennen können.

    Ich muss zugeben... es fällt mir sehr schwer. Einfach weil sich dieser... Kerl... seit Monaten nicht mehr gemeldet hat und sich seinen Sohn nie angesehen hat. Und das, obwohl ich ihn eingeladen habe zu kommen... er wollte nicht mal ein Photo haben.... hat nichtmal danach gefragt...

    Aber ich finde es wichtig, als Mutter nicht zu blocken. Der Vater muss sich beweisen dürfen - er muss beweisen dürfen, dass er Interesse an seinem Kind hat. Zeigt er es nicht oder nicht ausreichend, kann man immer noch mit dem Jugendamt über Maßnahmen wie einen nur betreuten Umgang sprechen... oder eben auch keinen Umgang wenn der Vater so gar kein Interesse zeigt.

    Aber den Vater einfach verschweigen weil man eine negative Vergangenheit mit ihm hat??? - Nein. Das ist schlichtweg falsch und unfair dem Kind gegenüber. Denn das will irgendwann wissen wer sein Vater ist.

    Und willst Du es dann anlügen? - Ich habe sogar noch ein Photo aufgehoben von meinem Ex. Für meinen Sohn, damit ich ihm wenigstens zeigen kann wie sein Erzeuger aussieht...

    Und in den nächsten Tagen geht dann ein Brief raus... in dem ich den Kindsvater wieder mal einlade sich sein Kind anzusehen. Ich hoffe, er reagiert... und zwar hoffe ich es für unseren Sohn - nicht für mich. Ich habe kein Interesse mehr an diesem Mann.

    LG

    Angelina

    alleinerziehende Mutter eines 14 Monate alten Jungen der ursprünglich sogar mal ein Wunschkind auch des Vaters war...

    Quelle(n): Lebenserfahrung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also ich mag solche Frauen wie dich nicht...

    Vätern die Rechte entziehen bzw erst gar nicht angeben, aber zahlen sollen sie trotzdem. Wo nimmst du dir dieses Recht heraus???

    Ist doch mal ganz egal was zwischen dir und deinen Ex vorgefallen ist.

    Es geht hier um ein GEMEINSAMES Kind, da sollte man seine "privaten Probleme" untereinander mal zur Seite stellen oder sich prof. Hilfe als Unterstützung zur gemeinsamen Einigung holen.

    Ansonsten sich erst gar keine Kinder anschaffen, wenn der Partner ja "soooo" schrecklich ist. Man kann auch Besuche mit "Aufsicht" des Amtes durchführen, wenn du nicht willst das er das Kind alleine "um sich hat", solange du auch deine Gründe beweisen kannst.

    Vor allem hast du mal an dein Kind gedacht, was es in ein paar Jahren mal von DIR hält, wenn es mal die Wahrheit erfährt, warum du keinen Vater angegeben hast und vielleicht sogar den Kontakt zwischen den beiden gespeert hast???

    Irgendwann kommt jede Wahrheit raus und für jedes weitere Jahr, wird die Reaktion deines Kindes schlimmer werden.

    Naja aber hauptsache an das eigene Wohl und die Kohle (egal ob vom Staat oder vom Vater der nie "angegeben" wird) denken.

  • vor 1 Jahrzehnt

    san ma a bissal a Sozialschlamperl ?

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo auch wenn du nicht mit deinem Ex zurechtkommst solltest dus chon dem kind zuliebe versuchen eine gewisse basis aufzubauen den auch dein kind hat das recht seinen vater zu sehen und um unterhalt anklagen zu können musst du die daten deines ex herausgeben wie sollten die sonst wiessen wer der vater des kindes ist aber das heißt noch lange nicht das er in der geburtsurkunde drin steht mein ex zahlt zwar regelmäßig kümert sich ab und an um die keline aber drin steht er bisher trotzallem nicht und auch wenn wir im streit auseinander sind , kommen wir gut miteinander aus schon unserer tochter zuliebe den jedes kind hat das recht ebdie elternteile zu kennen und wie sich dein kind später entscheidet hängt nicht von dir ab also verweigere den kontakt nicht den es kann böse folgen mit sich ziehen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auch wenn man Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen will, muss man den Vater angeben. Dieser wird dann nämlich erstmal über seine Unterhaltspflicht informiert und seine wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft und erst wenn das ergibt, dass er nicht zahlungsfähig ist, bewilligt das Jugendamt Unterhaltsvorschuss.

    Besuchsrecht? Hat er nicht! Auch wenn die Vaterschaft festgestellt ist, solange du das alleinige Sorgerecht hast, hat er überhaupt keine Rechte. Außer er erstreitet sie vor Gericht, aber du hast nicht geschrieben, ob er überhaupt Interesse an seinem Kind hat.

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