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Kann/Darf man beim Gebrauchtwagenkauf so vorgehen?

Wir wollen ein Auto Bj.2000 beim Händler kaufen und bekommen Garantie und Gewährleistung für jeweils ein Jahr.

Dürften wir- rein hypothetisch- zeitnah vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn sich z.B. am nächsten Tag in einer Werkstatt Mängel feststellen ließen?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das ist vielleicht möglich, aber läuft auf jeden Fall auf Ärger hinaus. Wenn Du Pech hast, stehst Du dann noch in der Beweispflicht, dass der Verkäufer von dem Fehler wusste.

    Besser wäre es, wenn Du offen mit dem Verkäufer sprichst und ihn fragst, ob Du den Wagen vor dem Kauf zu einem Gutachter bringst und ihn auf Deine Kosten checken läßt. Wenn der Verkäufer seriös ist, dann sollte er nichts dagegen haben, denn er hat ja nichts zu verstecken und er hat auch keine Kosten. So ein Gutachten ist nicht teuer und ist gut investiert. Wenn der Käufer etwas dagegen hat, dann ist da schon mal was faul.

    Wenn Du Dich nicht traust, dann vereinbar einfach eine Probefahrt mit dem Wagen und bring den Wagen während der Probefahrt zu einem Gutachter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn diese Mängel im Kaufvertrag verschwiegen wurden ist das der Hauptgrund wegen dem ihr zurücktreten könnt.

    mfG gw38

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Mangel schon länger besteht und das auch zu beweisen ist, kannst du zurücktreten. Wenn der Mangel plötzlich auftritt, hat der Händler das Recht auf einen Reparaturversuch. Tritt der Mangel ein zweites Mal auf, darf er immer noch reparieren. Beim dritten mal brauchst du dem Händler das nicht mehr gestatten, sondern darfst vom Vertrag zurücktreten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    verschwiegen im kaufvertrag ja

    gewährleistung -

    jaaaaaaaaaaaaa

    es kommt auf die verhältnismässigkeit an

    sonst - kleines problem - kleine wirkung

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja und nein. Ihr müsst dem Händler zumindest die Möglichkeit bieten diese Mängel zu beheben, allerdings ist das schon ein arges Teil was nahe an den Betrug grenzt wen am nächsten Tag schon die ersten Mängel auftreten.

    Zumindest muss er dann gleichwertigen Ersatz liefern, oder aber euch das Geld zurückgeben.

    Gruß

    Franky

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