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M.K
Lv 5
M.K fragte in Wirtschaft & FinanzenPersönliche Finanzen · vor 1 Jahrzehnt

Wie lange sollte man Rechungen und Kontoauszüge aufbewahren?

Wie lange sollte man Rechnungen und Kontoauszüge als Privatmann aufbewahren?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Privatpersonen sind gesetzlich grundsätzlich nicht verpflichtet, Kontoauszüge und andere Bankbelege aufzuheben. Sie sollten es dennoch tun, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können. Darauf weist der Bundesverband deutscher Bank hin. Denn die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften beträgt in der Regel drei Jahre. Rechnungen vom Versandhändler gehören ebenso dazu wie die für den Möbel- oder Computerkauf.

    Eine Ausnahme gilt allerdings für den Bezug von Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, beispielsweise Reparatur- und Wartungsarbeiten an Gebäuden. In diesen Fällen sind Privatpersonen seit dem 1. August 2004 gesetzlich verpflichtet, Rechnungen und Zahlungsbelege wie zum Beispiel Kontoauszüge zwei Jahre lang aufzubewahren. Grund dafür sind verschärfte Vorschriften hinsichtlich der Rechnungserteilung für umsatzsteuerliche Zwecke (§ 14b Abs. 1 Satz 5 Umsatzsteuergesetz). Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.

    Für fast alle Rechnungen gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Geprüfte und bezahlte Rechnungen kann man allerdings schon vor Ablauf dieser Frist entsorgen - das schafft Platz im Ordner. Die Kündigung von Zeitschriften-Abos sollte man sich schriftlich bestätigen lassen. Diese Bestätigung kann nach spätestens einem Jahr in den Papierkorb. Eine Ausnahme von der Regel bilden Handwerkerrechnungen. Diese sollten mindestens über einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt werden, da bei größeren baulichen Veränderungen die Gewährleistungspflicht der Handwerker ebenfalls fünf Jahre beträgt.

    F.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wie lange ist so eher fraglich, aber ich hebe die alle auf, denn ich war froh noch alle Belege zu haben nachdem mir meine Bude ausgeräumt wurde und ich so alles nachweisen könnte.

  • Ich bewahre meine 5 Jahre lange auf ;)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hey

    also ich habe in meiner firma alle von den letzten 10 jahren in meinem acktenschrank drin.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    mindestens 1 jahr! <-- als privatmann!

    @max: ist ja klar, firmen 10 jahre aber er frage nach privatmann, nur so als kleinen Hinweis ;)

  • Gaston
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt kein Pflicht irgendwas aufzubewahren (jedenfalls für Privatleute)

    Aber wir sind mit ein paar Aufbewahrungsregeln ganz gut gefahren.

    Quittungen und Rechnungen von Geräten bewahren wir zwei Jahre auf (oder so lange die Garantie gilt)

    REchnungen von Handwerkern bewhren wir drei Jahre auf

    Kontoauszüge fünf Jahre

    Gehaltsabrechnungen und Co. werden abgeheftet für die Ewigkeit.

    Häufig bewahren wir wichtige Dokumente (Versicherungspolice, Hauskaufvertrag etc.) nicht nur in Papierform auf, sondern scannen sie zusätzlich ein und legen die Dateien auf einem Online Laufwerk ab.

  • vor 1 Jahrzehnt

    mindestens 2 jahre.

    besser 5.

    pedanten lassen´s 10 jahre liegen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für immer!

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