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Gebrauchtwagenkauf- was ist bei Garantie und Gewährleistung zu beachten?

Das Auto ist Baujahr 2000.

Update:

Hab vergessen zu schreiben, dass es von einem Händler gekauft wird.

Und ich hab noch eine Frage:

Wenn er mir ein Jahr Garantie gibt- auf was auch immer- bleibt die Gewährleistung dann davon unberührt?

3 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    die Gewährleistung gilt parallel zu einer Garantie. Das ist wichtig, da manche Schäden von einer Garantie ausgenommen sind oder eine Eigenbeteiligung fordern. Der Händler muss im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht aber Mängel, die innerhalb 6 Monate nach Kauf auftreten und nicht Verschleiss sind, vollständig beseitigen. Nach 6 Monaten müsstest Du beweisen, dass ein Mangel beim Kauf schon bestand. Dies gelingt selten, d.h. ab dann gilt nur noch die Gebrauchtwagengarantie, falls Du eine abgeschlossen hast.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du es von privat kaufst hast Du gar keinen Schutz: wie gesehen so gekauft.

    Wenn vom Händler muss er zB Unfallfreiheit garantieren oder entsprechende Schäden nennen.

    Garantie vom Hersteller ist längst abgelaufen.

    Gewährleistung nur im allgemeinen Bereich beim Händler nach Gesetz.

    Das Fahrzeug muss nicht nur fahrbereit sondern verkehrstauglich sein.

    mfG gw38

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst mal die Frage, ob du von einem privaten oder gewerblichen Anbieter kaufst.

    Der Private kann Gewährleistung ganz ausschließen und muss dir natürlich auch keine Garantie geben.

    Der Gewerbliche muss dir Gewährleistung geben, die er auf ein Jahr (normal sind zwei Jahre) verkürzen kann. Garantie ist ein freiwilliges Angebot, das an nahezu beliebige Bedingungen geknüpft werden kann.

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