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A,
Lv 4
A, fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

Mietvertragskündigung?

Ich trenne mich von meinem Freund. Wir stehen beide im Mietvertrag und jetzt soll er dort möglichst wieder raus. Ich möchte die Wohnung also alleine bewohnen. Ist es möglich nur eine Partei aus dem Vertrag zu entfernen?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo,

    nur in Absprache mit dem Vermieter und mit dem noch ,,Mitbewohner,, und dann nur schriftlich und nicht mit e.mail !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dies ist nur möglich, wenn alle drei Parteien damit einverstanden sind.

    Du, Dein Freund und Dein Vermieter.

    Ihr (Du und dein Freund) müßt den Mietvertrag also beide zusammen kündigen

    Du mußt dann mit Deinem Vermieter einen neuen Mietvertrag abschließen.

    Wenn alle damit einverstanden sind ist das kein Problem.

    Wenn nicht kann es Probleme geben, da es möglich sein kann, daß Dein Freund die Wohnung auch behalten möchte.

    Für den Vermieter ist es immer von Vorteil, wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, da er sich dann von Beiden, egal ob die noch in der Wohnung wohnen, die Miete holen kann.

    Beispiel: Zieht Dein Freund aus und Du bezahlst die Miete nicht, kann sich der Vermieter die Miete auch noch von Deinem Freund einklagen und wird sie auch bekommen, wenn bei Deinem Freund etwas zu holen ist, da er auch den Mietvertrag mit unterschrieben hat. Der Vermieter kann sich aussuchen wo er such das Geld holt, wenn zwei Mieter unterschrieben haben

    Quelle(n): Eigene Persönliche Erfahrungen. Ich durfte zahlen, obwohl ich schon lange ausgezogen war. Einseitige Kündigungen von einer Person, wenn zwei unterschrieben haben, sind leider nicht zulässig.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Vermieter und Mitbewohner müssen zustimmen, sonst geht nix.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja, soweit ich weiß, bist du sogar verpflichtet, solche veränderungen an den vermieter zu melden.

    ich hab das damals auch gemacht, als mein freund und ich uns getrennt haben und er ausgezogen ist.

    ich denke, in deinem fall reicht eine email oder ein brief an den vermieter.

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