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Ein Freund von Mir kauft eine Wohnung, und ich muss dieses Kauf bezeugen. Worauf soll ich achten?
Ich wurde gebeten ein Zeuge zu sein, so ist die Prozedur, meinte dieser Freund von mir. Ich soll dann als Zeuge unterschreiben, damit Kauf legal ist.
- muss ich zuerst etwas prüfen, bevor ich unterschreiben kann dass es legal ist?
- kann es für mich gefährlich sein, wenn ich unterschreibe, und Wohnungskauf doch auf irgendeine Weise illegal war. Ich weiß ja nicht, bin kein Immobilienexperte.
Danke voraus
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du solltest dich schon im Vorfeld kundig machen wem die Wohnung gehört. Beim Katasteramt liegen die Papiere dafür.
Dann solltest du überprüfen ob der Verkäufer identisch ist mit dem Besitzer oder die Papiere zum Verkauf besitzt.
Zum weiteren ist es wichtig das du nicht als Bürge für den Käufer im Kaufvertrag erscheinst, sonst hast du die Schulden am Hintern wenn er die Zahlungen gegenüber der Bank nicht leistet.
Kurz um für einen Freundschaftsdienst eine große Bürde.
Tipp: Finger weg dafür gibt es Notare!!!
- Franz BLv 6vor 1 Jahrzehnt
Beim Wohnungskauf gibt es einen VERKÄUFER und einen KÄUFER.
Das ganze findet bei einem NOTAR statt.
Zeugen braucht man dort nicht !!!!
- Alter EgoLv 7vor 1 Jahrzehnt
Finger weg!
Der will Dich in eine Bürgschaft bringen, NICHTS UNTERSCHREIBEN!
- ischdemLv 6vor 1 Jahrzehnt
NICHTS UNTERSCHREIBEN
- DA IST WAS FAUL -
DER WOHNUNGSKAUF WIRD BEIM NOTAR BEURKUNDET
ALLES ANDERE IST - F A L S C H -
LASS DIE FINGER DAVON
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Immobilienverkäufe sind Sache eines Notars,um dieses Geschäft zu beurkunden.
- koeln77Lv 4vor 1 Jahrzehnt
In der Bundesrepublik Deutschland werden An- und Verkäufe von Immobilien ausschließlich durch Notare durchgeführt und beurkundet.
Dein Freund (?) redet absoluten Schwachsinn und will Dich scheinbar verarschen. Such Dir neue Freunde.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ein Kauf wird nur durch einen Notar rechtskräftig. Was der Zeuge soll ist mir nicht bekannt.
- RLLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wie schon gesagt:
Immobilenverkäufe gehen nur über einen Notar!
"Zeugen" braucht man da keine - also: Finger weg vom Kugelschreiber!
Wer nichts unterschreibt, kommt nicht in Schwierigkeiten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wohnungskauf muss wie Hauskauf über einen Notar abgewickelt werden und bedarf keines weiteren Zeugen. Hier will dich dieser Freund - wenn man ihn denn so bezeichnen möchte - zum Bürgen machen, d.h. wenn er nicht zahlen kann musst du definitiv dafür zahlen. Also Finger weg!!