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Wer weiß Bescheid über Arbeitslosengeld.?
Ich habe ein unbefristeten Arbeitsvertrag.
Ziehe demnächst in ein anderes Bundesland (von Niedersachsen-Sachsen Anhalt).
Wenn ich meinen Job kündige und dort keinen neuen bekomme, erhalte ich dann Arbeitslosengeld oder erst eine Sperre.
Bitte keine Sprücheklopfer oder Klugscheißer.
Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort.
Mein Lebensgefährte (Vater meiner Kinder) hat einen Bauernhof in den neuen Bundesländern gekauft und da wollen wir gemeinsam einziehen.
10 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn du einen triftigen Grund hast Deinen Job zu kündigen denke ich nicht das du eine Sperre bekommst. Auf jeden Fall wirst du den Grund angeben müssen.
Kein triftiger Grund heisst also erst mal Sperre.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du kriegst garantiert eine Sperre, weil DU ja selber gekündigt hast. Das A-Amt sagt, du hättest ja so lange weiter in Niedersachsen wohnen und arbeiten können, bis du einen Job dort, wo du hinziehen willst, gefunden hast.
Sorry, das ist leider so.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du warst ja in Brot und Arbeit und wer diese Freiwillig aufgibt, bekommt erstmal eine Sperre. Es gibt paar Ausnahmen, wo man trotz Selbstkündigung keine Sperre bekommt, aber dann musst du noch schreiben, warum du umziehen willst.
- swissnickLv 7vor 1 Jahrzehnt
Solange es keinen rechtlich relevanten Grund für einen solchen Umzug gibt, erhältst Du selbstverständlich eine Sperre.
Leider schreibst Du nichts zum Grund für den Umzug. Ich könnte mir vorstellen, dass es bei einer Heirat oder der Geburt eines gemeinsamen Kindes (mit gewünschtem Zusammenziehen) Ausnahmeregelungen gibt - aber auch dann wirst Du zumindest nachweisen müssen, Dich frühzeitig und häufig genug beworben zu haben.
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- miezeioLv 6vor 1 Jahrzehnt
das kommt darauf an warum du umziehst
wenn du nur aus lust und laune umziehst, dann wirst du gesperrt
ziehst du z.B. wegen Familien-Zusammenführung nach einer Heirat um, dann wirst du nicht gesperrt
du solltest das genau abklären unter Angabe des Grundes (den du hier ja nicht verraten hast) bevor du kündigst
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wer ohne Not seine Arbeit verläÃt und kündigt, der bekommt erst einmal GARNICHTS - egal wo!
- nounouLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hilfreich, na dann der ideale Arbeitnehmer kündigt erst dann wenn er eine neue Arbeitsstelle gefunden hat. Alles andere ist Asche. Ich hoffe das hilft ....
- vor 1 Jahrzehnt
soviel ich weià bekommt man bei selbstkündigung eine sperre aber schau doch einfach mal unter: http://forum.ahfd.org/showthread.php?t=406
oder gib bei google kündigung sperre? ein....viel glück
- VanessaLv 5vor 1 Jahrzehnt
Du muÃt dir erst eine Arbeit (Mit Vertrag) suchen und dann umziehen. Alles andere wird mit SPERRE belegt. Wenn du eigenmächtig einen begehrten arbeitsplatz kündigst, dann hast du zu viel Geld. Warum soll das AA dann zahlen. Alles klar?
- vor 1 Jahrzehnt
Anspruch auf ALG I hast du dann, wenn du in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Studienzeiten erfüllen nicht die Anwartschaftvorraussetzungen.
Daher ist es unerheblich, ob du kündigst oder der Arbeitgeber. Ein Sperrzeit erfolgt dadurch nicht.
Du hast regulär einen Antrag auf ALG II zu stellen. Es ist dir überlassen, ob du mit deiner Kündigung wartest, bis der Umzug ansteht, oder schon vorher kündigst.