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Wer kennt sich in Erbangelegenheiten aus?
Freundin lebt 13 Jahre mit ihrem Lebenspartner zusammen, pflegte ihn bis dieser vor wenigen Tagen plötzlich verstarb. Ist sie erbberichtig, obwohl kein Testament besteht.
Wird seine Tochter (nicht ihre) Alleinerbin sein?
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hat der Erblasser zu Lebzeiten kein Testament verfasst ,
oder eine notarielle Abmachung für eine Erbbeteilung zu
Gunsten Deiner Freundin getroffen , so besteht für Deine
Freundin kein gesetzlicher Anspruch auf den Nachlass des
Verstorbenen .
Alleinerbin , wie Deine Frage zu entnehmen ist , bleibt die Tochter
( Erbe 1. Ordnung) .
- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn nichts geschrieben ist und kein Testament vorliegt, erbt nur die leibliche Verwandte. In diesem Fall die Tochter und falls noch Eltern da sind, sind die auch erbberechtigt.
Wären keine Eltern oder Kinder des Verstorbenen da, würden die Geschwister des Mannes erben.
- ChrissyLv 4vor 1 Jahrzehnt
Da wird sie wohl leer ausgehen..... hätte sie vorher mit ihrem Partner regeln müssen, immerhin war sie ja lange mit ihm zusammen.
In diesem Fall erbt die Tochter alles, vielleicht gibt sie ihr ja etwas ab.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
N E I N !