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Darf ich in einer geschlossenen Ortschaft die Nebelschlussleuchte einschalten bei Sichtweite unter 50m?

15 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo.

    § 17 Abs. 3 S. 5 enthält keine Einschränkungen dahingehend, dass die NSL nur außerhalb geschlossener Ortschaften eingeschaltet werden darf.

    Daher darf sie auch innerorts -unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Gegebenheiten vorliegen- benutzt werden.

    Die StVO hat sich dahingehend auch in letzter Zeit nicht geändert.

    Wichtiger Unterschied der NSL zu den Nebelscheinwerfern ist, dass letztere auch bei schlechter Sicht z.B. durch Regen, die NSL aber nur bei nebel(!)bedingter Sichtweite unter 50m eingesetzt werden darf.

    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann § 3 Abs. 1 StVO inner- sowie außerorts maximal 50 km/h.

    mfG

    Kwazulu

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Nebelschlussleuchte darf nur Außerorts bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Innerorts ist das nicht erlaubt. Die Nebelscheinwerfer darfst du hingegen benutzen.

    Auszug Artikel "Die Zeit":

    Für die Benutzung der Nebelschlußleuchte gibt die neue StVO nun ebenfalls klare Richtlinien. Die Nebelschlußleuchte darf nur noch außerhalb geschlossener Ortschaften eingeschaltet werden und nur dann, wenn die Sicht durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt.

    Quelle(n): www.Zeit.de
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe nachgeschaut und folgendes gefunden:

    Besondere Einschränkungen

    Mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte darf maximal 50 km/h schnell gefahren werden. Dabei muss ein besonders großer Sicherheitsabstand gehalten werden. Wer z.B. bei Nebel mit einer Sichtweite von 50 m mit einer Geschwindigkeit von 102 km/h erwischt wird, riskiert mindestens 150 Euro und vier Punkte in Flensburg. Wer die Nebelleuchte nicht rechtzeitig ausschaltet oder damit in geschlossenen Ortschaften fährt, hat mit mindestens 10 Euro zu rechnen.

    Also nein - in geschlossenen Ortschaften darf nicht mit Nebelschlussleuchte gefahren werden, weil die Abstände hier zwischen den Fahrzeugen geringer sind und du somit andere durch das Blenden gefährdest.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtbehinderung durch Nebel (Sichtweite unter 50 meter) und außerhalb von geschlossenen Ortschaften eingeschaltet werden. So habe ich es jedenfalls in der Fahrschule gelernt.

    @ swissnic bist du noch nie hinter einem Auto her gefahren das mit Nebelschlussleuchte unterwegs war? Und ob das blendet und zwar wie S..

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, innerhalb geschlossener Ortschaften darf man keine Nebelschlussleuchte einschalten.

    Quelle(n): Fahrschule 1993
  • Petra
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Na klar.

    @oh_w: stimmt nicht ganz. In Ortschaften unter bestimmten Bedingungen auch erlaubt: http://www.fahrtipps.de/frage/nebelschlussleuchte....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, allerdings nur bei Nebel mit einer Sichtweite unter 50m.

    Ganz früher war es einmal untersagt, aber wirklich gaaanz früher.

    Quelle(n): §17 StVO
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ganz klar NEIN und wenn Du die ausserhalb geschlossener Ortschaft einschaltes , bei Sichtweite unter 50 m darfst Du auch nicht schneller als 50 km / h fahren.

    Und auch nur bei Nebel entgegen den unsinnigen Meinungen auch bei Regen oder Schneefall. Leute wo habt Ihr den Führerschein gemacht.???

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Nur ausserhalb und dann bei Geschwindigkeit unter 50km,/h!

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Leute Leute wo habt Ihr die Fahrerlaubnis gemacht unter 50m und das Zählt

    50m sicht Höchstgeschwindig 50 Km/h

    ist eure eigene Sicherheit helfen auch keine Rönkenaugen

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