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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Darf Polizei nach Geburtsland fragen?

Hi,

ich bin eingebürgerter Deutscher und lebe in München. Geboren bin ich in der Slowakei. Deswegen steht auch in meinem deutschen Personalausweis der Name meines Geburtsortes, der unschwer als nicht deutsche Stadt identifiziert werden kann.

Na ja, wer München kennt, weiß, dass die Polizei hier besonders "engagiert" ist, will heißen, vor Langerweile fast sterben und jeden und alles anhält. Ich habe mir mal das bayrische PolizeiAufgabenGesetz zugemutet und lese darin, dass die Polizei nach Vorname, Nachname, Geburtstag und Wohnsitz fragen darf.

Jetzt fragen mich die Leute immer, wo P........ liegt. Also in welchem Land. Ich antworte dann immer Slowakei. Nur irgendwie kommt mir das komisch vor. Welcher Staatsbürger ich bin, geht ja eigentlich aus dem Ausweis hervor, den ich mit mir führe. Warum wollen die immer mein Geburtsland kennen? Ich sehe ja auch eher deutsch aus. Würde nie jemand auf die Idee komme, da ich Ausländer bin/war.

Darf die Polizei außerdem meinen Familienstand erfragen und was ich beruflich mache ?

Vilen Dank für die hoffentlich baldigen Antworten.

Gruss

Daniel

Update:

Danke für die schnellen Antworten.

Ich wollte nicht wissen, ob es so schlimm ist oder nicht so schlimm ist oder egal ist. Ich hätte nur ganz gerne die knallharten rechtlichen fakten. Natürlich habe ich etwas zu verbergen: meine Privatspäre. Ich bin keine Datenbank auf zwei Beinen, die womöglich unfreiwillig ihre Daten verteilt.

Nur der rechtliche Standpunkt interessiert mich.

@Swimmy

Du weißt hoffetlich, dass das neue EU-Recht vorsieht, dass du als EU-Bürger das REcht hast dich in jedem EU LAnd niederzulassen und eine Arbeit aufnehmen kannst. Z.B. Portugal.

Wenn es dir stinkt, dass ein Deutscher, der ich bin, sich über seine deutschen Gesetze in seinem deutschen Vaterland informiert, steht es dir frei dieses Land zu verlassen.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wie sagt Dieter Nuhr immer: Wenn man keine Ahnung hat, besser mal die Klappe halten.

    Zu Deinen Fragen:

    Der Geburtsort (und dazu gehört auch das Land), der Familienstand und der Beruf sind Teil Deiner Personalien. Hierzu gibt es sogar eine Bußgeldvorschrift im Ordnungswidrigkeitengesetz:

    § 111 Falsche Namensangabe

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

    Es können Bußgelder bis zu 5000 € fällig werden.

    Wann Du angehalten und nach Deinen Personalien gefragt werden darfst, hast Du ja schon aus dem BayPAG entnommen. Darüber hianus gibt es auch noch ein paar andere Vorschriften, nach denen Deine Personalien festgestellt werden dürfen (hier die wichtigsten):

    - als Beschuldigter einer Straftat nach § 163b I StPO

    - als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit nach § 46 OWiG (und dann wieder § 163 b I StPO)

    - als Zeuge (Straftat § 163 b II StPO; OWI wieder über § 46 OWiG)

    Alles klar?

    Frohe Weihnachten,

    Stefan

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Polizei darf dich nach allem fragen,

    man muss aber nicht alles beantworten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke, das gehört zu den Routinefragen, ob du auch wirklich der Inhaber deines Passes bist. Wenn die deine Daten in den PC eingeben, wissen die sowieso schon alles.

    Die wollen nur wissen, ob du es auch weisst und dich nicht irgendwo vertust.

    Das macht verdächtig.

    Genauso könnten sie nach Straße und Hausnummer fragen.

    Wer nichts zu verbergen hat kann mit ruhigem Gewissen auf jede Frage antworten.

    So einfach ist das.

    Gruß ted

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das ist zulässig

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich stimme meinem vorredner zu, man muss ja nicht auf jede blöde frage antworten...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Polizei darf alles fragen, Du musst ja nicht antworten!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja. Der Geburtsort gehört zu den Personalien. Der darf natürlich auch im Ausland liegen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, nein, nein. Selbst, wenn Du etwas verbrochen hast, nein!!!

    Du hast das Recht, die Aussage zu verweigern, alles, was Du sagst, kann gegen Dich vor Gericht verwendet werden. Du hast das Recht auf einen Anwalt........(Das kennen wir doch alle).

    Lass' Dich nicht verarschen.

    LG

    An alle Daumendrücker (unten): Trotzdem nein, nein, nein, fragt jeden Anwalt ;-)

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