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geld angerechnet, obwohl nicht bekommen?
ich habe einen antrag auf sgb 2 gestellt.allerdings bekomme ich nur für mich geld....für die kinder soll ich einen antrag auf wohngeld stellen, das hab ich gemacht....und obwohl ich kein wohngeld bekomme, wird es von amt angerechnet.....ist das rechtlich okay ?
ich habe einen antrag auf sozialhilfe gestellt. ich bekomme sie auch..aber die minderjährigen kinder nicht....mit der begründung, ich müsste wohngeld beantragen....den antrag hab ich gestellt, aber ich habe deswegen ja nicht das geld. trotzdem wurde es mir so angerechnet, als ob ich es hätte....und ich möchte wissen, ob das rechtlich okay ist
9 Antworten
- willouLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es ist überhaupt nicht okay ... und eine miese Masche etlicher Jobcenter, ARGen und co.
Leider geht es einigen zehntausend Antragstellern wie Dir ...
während anderswo so eine üble Geschichte nicht durchge-
zogen wird.
Richtig ist, dass vorrangige Sozialleistungen beantragt werden müssen. Wohngeld zählt dazu.
Solltest Du einen Ablehnungsbescheid vom Wohngeld haben, den sofort in Kopie vorlegen und unverzüglich Zahlung nach SGB II fordern. Du hast ein Recht darauf.
Zahlungen aus vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld,
Wohngeld etc. dürfen NUR DANN angerechnet werden,
wenn sie tatsächlich gezahlt werden (zufließen). Von
dieser Regel gibt es wenige Ausnahmen (.... es würde zu
weit führen, die hier aufzuzählen)
Häufig hilft die "Radikallösung". Ein "Antrag auf einstweilige
Anordnung" an das Sozialgericht. Ist ganz einfach, kostet
Dich nichts und geht schnell. Vordrucke bei den Beratungs-
stellen, die ich Dir noch nenne, können helfen.
Einfach begründen, dass Du das Geld zum Leben brauchst
und das Wohngeld gar nicht gezahlt wird. Der Antrag auf
einstw. Anordnung ist ein Eilverfahren und viele Ver-
fahren erledigen sich von selbst, weil die Behörden
unter dem Druck des Verfahrens handeln. Vor allem
bei so offensichtlichen Fehlern der Behörde wie bei
Dir.
Das macht nämlich Druck auf die Sachbearbeiter
und hilft deswegen oft !!
Hier bekommst Du Hilfe:
Bei den folgenden Links kannst Du Dich näher informieren und ggfs. auch um Rat und Unterstützung fragen.
www.tacheles-sozialhilfe.de/
www.gegen-hartz.de/hartzivberatungsstellen.php
www.recht-e.de/sozialrecht-hartz-iv.0.html
www.Sozialhilfe24.de
www.sozialhilfe-online.de/cgi-bin/dcboard.cgi?az=r ....
www.sozialleistungen.info/foren/
www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php?view ....
Insbesondere die Website www.tacheles-sozialhilfe.de/ bietet eine aktualisierte
Adressdatenbank für die Beratung vor Ort; häufig in Wohnortnähe.
Lass' Dich nicht einschüchtern! Du bist im Recht und
verlangst nur Dein Recht.
Die übrigen Antwortgeber liegen alle falsch. Leider
werden in diesem Forum in so wichtigen Fragen
wie zum SGB II und XII Antworten gegeben, die
schlicht falsch sind.
Ich wünsch' Dir Erfolg.
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn du den Antrag so wie deine Frage gestellt hast wirst du gar nichts bekommen.
Wie stellt man einen Antrag auf ein Sozialgesetzbuch 2 und wozu ?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Viel zu wenig Angaben, um dir zu helfen. Wenn du und die (minderjährigen?) Kinder zusammen wohnt, seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft und da muss keiner Wohngeld beantragen, ist alles im ALG2.
Und was meinst du genau mit SGB2, das ALG2, Sozialgeld oder was? Und bei welcher Behörde hast du einen Antrag gestellt.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
hallo Sandra,wende Dich in Deiner Stadt an einen Anwalt für Sozialrecht,den brauchst Du nicht bezahlen muÃt nur den Bescheid von Sozialhilfe oder Hartz4 und Deinen Personalausweis mitnehmen.Alles andere macht der Anwalt,wirst sehen wie schnell die Behörde in Gang kommt, wenn Du erst mal einen Anwalt einschaltest.Dann bist Du auch nicht mehr der Spielball für sie, geht immer nur so lange bis man sich rechtliche Hilfe holt.Gruà von Viola
Quelle(n): Eigene Erfahrung - ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Dann musst Du zum Amt gehen und das klar legen und alle Formulare und Schreiben, die Du bekommen hast mitnehmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Das kann nicht stimmen . Man bekommt nur entweder das eine oder das andere.
Kriegst du SGB II zahlen sie auch für die minderjährigen Kinder. Warum sollten sie die Kids raus rechnen . Das hab ich noch nie gehört und ich hab auch schon SGB II gekriegt.
Lege widerspruch ein - schriftlich
Wenn das nicht hilft - Klage beim Sozialgericht
Du musst schnell reagieren
Quelle(n): eigene Erfahrung - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ganz sicher sogar. Wer Ansprüche auf SGB2 hat, der hat auch Anspruch auf Wohngeld!
- SternchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Für alle Leistungen, die Du erhälst, bekommst Du einen Bescheid. Dir kann nicht angerechnet werden, was Du nicht bekommst. Wo hast Du welchen Antrag gestellt?