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kann ich als arbeitnehmer einfach so fristlos kündigen?
ich muss leider aus persönlichen gründen meinen jetzigen job so schnell wie möglich kündigen, kann ich einfach so eine fristlose kündigung einreichen?
10 Antworten
- Paul ELv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nur bei wirklich wichtigen Gründen, etwa wenn Dein Mann/Kind zum Pflegefall wird und Du Dich zu Hause darum kümmern willst.
- Emily MLv 4vor 1 Jahrzehnt
Nein, kannst du nicht. Am besten mit deinem Chef sprechen wie schnell ihr auflösen könnt.
- Schwip SchwapLv 4vor 1 Jahrzehnt
Normalerweise gilt die Kündigungsfrist für beide Parteien, der Arbeitgeber muss ja auch die Chance haben sich einen neuen Mitarbeiter für Deine Position zu besorgen. Also ohne trifftigen Grund kannst Du normal nicht fristlos kündigen.
- fuchsLv 4vor 1 Jahrzehnt
sprich mit Deinem Chef aber bis ehrlich mit den Antworten dann kann es möglich sein das dein chef verständnis hat für dein anliegen.
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- dwgafLv 6vor 1 Jahrzehnt
Eine fristlose Kündigung kann nur aus triftigem Grund geschehen.
Du solltest mit der Firmenleitung über eine Auflösung deines Arbeitsvertrages im beiderseitigen Einvernehmen reden.
Bei einer solchen Ãbereinkunft ist das Arbeitsamt in der Regel 3 Monate leistungsfrei, also gut überlegen (oder man hat den neuen Job schon in der Tasche, dass man das Amt gar nicht erst braucht).
- vor 1 Jahrzehnt
Bei wirklich triftigen Gründen geht das ohnehin immer.
AuÃerdem gilt der Grundsatz, wo kein Kläger ist, ist kein Richter. Sprich am besten deine Chefin oder deinen Chef mal darauf an.
- miezeioLv 6vor 1 Jahrzehnt
nein die gesetzliche Kündigungsfrist ist :
a) in der Probezeit 14 Tage
b) in den ersten 2 Jahren deines Arbeitsverhältnisses 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
c) nach 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende (es zählen nur Jahre über dem 25. Lebensjahr !)
d.h. wenn du mindestens 27 Jahre bist und schon seit 2 Jahren in der Firma bist, kannst du noch bis Ende Dezember zum 31.01.09 kündigen
Ich würde die empfehlen mit deinem Arbeitgeber zu sprechen und ihn zu bitten, dich früher aus dem Arbeitsverhältnis zu entlassen. Ich denke wenn du einen guten Grund hast, wird er da mit sich reden lassen.
- Poppy_I.Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich kann bestätigen, dass ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber die beste Lösung ist. Arbeitgeber sind dann zwar nicht begeistert aber - warum sollen sie jemanden halten der unbedingt gehen will? Die Arbeitsleistung würde auf jeden Fall abnehmen, eine Krankheit könnte folgen ..., deshalb sind Chefs froh, wenn man offen ist und versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
@ deria: ja, halte doch einfach mal den *****, wenn du nichts sinnvolles beitragen kann. deine punktegeilheit nützt niemanden.
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antwort: du musst dich daran halten, was im arbeitsvertrag vereibart worden ist.
lg aus dem kalten siegerland
jens
- ischdemLv 6vor 1 Jahrzehnt
in frieden versuchen einen auflösungsvertrag zu machen dh
mit dem chef sprechen -
bei einfach so : kannst du zur reschenschaft gezogen werden und zu schadenersatz
zudem würde dein zeignis sehr chlecht ausfallen bei :
"einfach so "