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Kürzung der Pendlerpauschale verfassungwidrig ?
Das BVG hat soeben festgestellt, dass die Anrechnung der Pauschale erst ab dem 21. KM verfassungswidrig ist.
Wie ist Eure Meinung dazu ?
@ Tobias: Danke für Deine Antwort, aber ich wohne auf dem Land, weil ich mir das Leben (mit 3 Kindern) in der Stadt nicht leisten kann.
11 Antworten
- UlliLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ich habe auf das Urteil gehofft, war dann aber doch überrascht. Das Verfassungsgericht funktioniert, die BRD ist eine Demokratie. Darüber freue ich mich sehr. Auch die Begründung des Urteils war so einfach, wie ich kleines Licht mir das vorher auch zusammengereimt hatte. Geldknappheit als Argument allein reicht also doch nicht aus, um die Bürger vollends zu schröpfen. Zumal doch auch in den vielen Jahren vor der Kürzung Mobilität um jeden Preis gefordert wurde. Ich bin den Klägern sehr dankbar, dass sie das für uns alle durchgefochten haben. Alle Achtung.
- fretrunnerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wie schön, das es wenigstens ab und zu auch mal positive Nachrichten gibt.
Als 19km-Pendler freue ich mich natürlich!
@Tobias: Ich kenne niemanden, der "wegen" der Steuer aufs Land zieht. Und was bedeutet "die, die es sich leisten können"? Ich finde eher ist es umgekehrt, denn in den Ballunsggebieten und Innenstädten sind die Mieten oft ein Drittel bis doppelt so teuer.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nur mal eine kleine Anmerkung: Die korrekte Abkürzung für das Bundesverfassungsgericht lautet nicht BVG, sondern BVerfG, da es ansonsten zu Verwechslungen mit dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) kommen könnte.
BVG bedeutet übrigens Bundesversorgungsgesetz.
Ich finde ehrlich gesagt nicht, dass dieses Urteil ein Zeichen dafür ist, dass die Demokratie gut funktioniert. SchlieÃlich sollte die Politik sich von alleine an die Verfassung halten. Dass immer wieder die 8 Richter des BVerfG eingreifen müssen ist eigentlich kein Zeichen einer gesunden Demokratie.
Natürlich ist das BVerfG eine wichtige Einrichtung, und seine Entscheidungen fast immer richtig, ich will auf keinen Fall sagen, dass es als Kontrollinstanz unnötig wäre.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es war höchste Zeit, das festzustellen.
- Stefan HLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das Urteil zeigt, dass die Demokratie wie sie in der BRD praktiziert wird absolut funktioniert, egal in welcher Richtung das Urteil ging. Das BverfG hat ein Gesetz bzw. eine Ãnderung als verfassungswidrig angesehen. Und dafür ist das Bundesverfassungsgericht da. Völlig unabhängig von der Meinung der Regierung und des Volkes!
In diesem Sinne....
- vor 1 Jahrzehnt
Die einzig logische und richtige Entscheidung.
Würde diese Art Gesetze zu erlassen Schule machen und nicht abgestraft, dann könnte Demokratie endgültig einpacken.
Das einzige was mich echt nervt ist, dass die Politiker, die so etwas verbocken dafür nie grade stehen müssen und für den Schaden den sie durch solche Regelungen anrichten nie zahlen müssen.
- menschlichLv 5vor 1 Jahrzehnt
Na Gott sei es getrommelt und gepriesen!!!!!!!!!!!!!!!!
Es stand ja auch nirgends, dass der Staat zu jeder Zeit die Regelung dahingehend ändern darf, wie sie es dann getan haben - schlagartig wurden die Pendler mit zweierlei Mass gemessen - und das ist verfassungswidrig!!!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich ziehe Januar 09 um, da ich das Benzingeld sparen will. Es freut mich aber, dass ich für die Pendlerpauschale nachträglich für dieses Jahr 08 nicht zurückzahlen muss!
- loh99leiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das ist jetzt entschieden und damit eine Steilvorlage für Huber, die aber für ihn zu spät kommt: Gott sei Dank, auch wenn ich ihn nicht kenne, danke.
mfG gw38