Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Lohnsteuer und Arbeitslosengeld?
Eine Bekannte von mir hat 2007 bis auf 3Monate komplett gearbeitet und bekam dann erst 4Wochen krankengeld und dann 2 Monate Arbeitslosengeld.
Nun hat sie die Steuererklärung gemacht und sollte eigentlich einen ganzen Batzen zurück bekommen.
Ein andere Bekannter meint jedoch, dass sie das Geld dem Arbeitsamt mitteilen müsste und wahrscheinlich nur noch einen kleinen Betrag davon erhält.
Wer kennt sich da GENAU aus und kann da was zu sagen? Stimmt das und wenn ja, wie viel wird wahrscheinlich ein behalten?
Die Rede ist davon das sie in 2007 9Monate gearbeitet hat, 1Monat Krankengeld bekam und die restlichen 2Monate vom Jahr Arbeitslosengeld 1 bekam.
DARF SIE DIE LOHNSTEUERERSTATTUNG VOLL UND GANZ BEHALTEN ODER NIMMT IHR DAS ARBEITSAMT GELD DAVON AB???
WICHTIG: In 2008 hat sie auch nicht ganz gearbeitet und erhält nun auch wieder Arbeitslosengeld 1.
2 Antworten
- Johnny BravoLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein, das Geld kann sie komplett behalten. Anders dürfte die Sache aussehen wenn sie inzwischen Hartz IV erhalten würde. Da kann ich mir schon vorstellen, dass das Geld dann auf Ihren Hartz IV Anspruch angerechnet wird.
Beim "normalen" Arbeitslosengeld spielt das keine Rolle.
- Sandra ALv 5vor 1 Jahrzehnt
Krankengeld und Arbeitslosengeld werden vom Staat steuerfrei gezahlt, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.
Das bedeutet, man muss die Beträge in der Steuererklärung angeben.
Sie werden zum Einkommen hinzugerechnet, um Deinen persönlichen Steuersatz zu ermitteln. Durch das höhere Einkommen wird auch der Steuersatz höher, mit dem dann das steuerpflichtige Einkommen versteuert wird.
Dem Arbeitsamt muss sie aber nichts mitteilen, wenn SIe jetzt wieder arbeitet.