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wie komme ich aus ein 10 jahre pachtvertrag raus?
ich habe ein Restaurant gepachtet und mit der Hausbesitzer ein mietvertrag über 10 Jahre abgeschlossen jetzt möchte ich aus der Vertrag raus,weil die Belastungen zu hoch sind.Der haus Besitzer will mich nicht aus der Vertrag Rauslassen ,erlaubt aber das ich unterverpachten darf .Nur wenn der untermieter dass Lokal unterwirschaftet und Kündigt muss ich wieder rein und wieder alles aufbauen.DArum möchte ich wenn Möglich komplett raus
6 Antworten
- dwgafLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Leider kenne ich solche Fälle aus beruflichen Gründen (Unternehmensberater in Versicherungs- u. Immobilienangelegenheiten) nur zu gut. Ich werde nämlich oft in solchen oder ähnlichen Angelegenheiten angerufen, wenn alles zu spät ist.
Du bist einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen, der auf 10 Jahre befristet ist, da wird es mit Kündigung schwer. Ohne triftigen Grund kommst du aus solchen Verträgen kaum heraus.
Eine Ferndiagnose zu geben, ohne den Vertrag zu kennen, wäre unverantwortlich.
Ich empfehle dir, einen Rechtsanwalt für Miet-, Pacht- und Vertragsrecht aufzusuchen und dich beraten zu lassen.
Am einfachsten kommst du aus solchen Verträgen, wenn vertraglich zugesicherte Eigenschaften fehlen. Aber Näheres wird dir dein Anwalt erklären.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
So etwas hatte ich hier auch. Doch: wo der Vermieter nicht mitspielen will, sollte man ihm das Spiel recht schwer machen und Mängel über Mängel melden ... sind bestimmt genug da.... suchet - so werdet ihr finden!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sterben wäre eine Möglichkeit, dann geht der Vertrag auf den/die Erben über. Ansonsten gilt: pacta sunt servanda.
- fuchsLv 4vor 1 Jahrzehnt
ersten musst auch an Geben um was es auch Handelt das geht um verschiedenen standpunkten aus
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- BlackDiamont16Lv 4vor 1 Jahrzehnt
-den verpachter fragen ob du den vertrag kündigen darfst und den grund dafür
-oder vielleicht jemand anderes suchen der es pachten möchte bis zu dem zeitpunkt und dem preis und der andere übernimmt es dann für die 10jahre oder wielange es noch sind.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mit fristgerechter Kündigung plus Abschlagszahlung für den verkürzten Zeitraum