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Hat jemand Ärger mit der PKV wegen rezeptpflichtigen Medikamenten?

Ich erhalte das rezeptpflichtige Präparat Omacor (das ist ein Omega-3-Fettsäure-Präparat zur Senkung der Blutfettwerte) von meinem Hausarzt verschrieben. Ich bin Privatpatient und meine Krankenversicherung weigert sich, die Kosten zu übernehmen, da das Präparat ein "Nahrungsergänzungsmittel" sei. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Gibt es vielleicht entsprechende Gerichtsurteile?

4 Antworten

Bewertung
  • cioban
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nahrungsergänzungsmittel kannst Du in jedem Supermarkt kaufen und sind daher nicht verschreibungspflichtig. Nachdem Omacor verschreibungspflichtig ist (auch lt. Versandapotheke DocMorris) müsste Deine Krankenkasse die Kosten übernehmen. Ich würde die Kasse nochmals auf den Unterschied zwischen Nahrungsergänzungsmittel und verschreibungspflichtigen Medikamenten hinweisen. Nahrungsergänzungsmittel sind im Sinne der Nahrungsergänzungsmittelverordnung Lebensmittel. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Nahrungserg%C3%A4nzun...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Anwendungsgebiet von Omacor Kapseln

    - zur Nachbehandlung eines Herzinfarktes, zur Verhinderung weiterer Risiken, zusätzlich zur Standardbehandlung- zur Behandlung bestimmer Formen von erhöhten Blutfettwerten (endogene Hypertriglyceridämie), wenn geeignete diätetische Maßnahmen allein nicht ausreichen

    Wirkstoffe

    1 g Omega-3-Säurenethylester 90

    380 mg Doconexent ethyl

    460 mg Icosapent ethyl

    3-sn-Phosphatidylcholin (Sojabohne) Hilfstoff (+)

    DL-alpha-Tocopherol Hilfstoff (+)

    Gelatine Hilfstoff (+)

    Glycerol Hilfstoff (+)

    Triglyceride, mittelkettig Hilfstoff (+)

    Wasser, gereinigt Hilfstoff (+)

    OMACOR ist also kein "Nahrungsergänzungsmittel"

    Der PKV geht es allein um den horrenden Preis, der duch die Verwendung von TOMCORIN deutlich herabgesenkt werden könnte.

    Dagegen hat die Kasse bestimmt nicht!

    Quelle(n): apodiscounter.de
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich muß wegen Selenmangels ein Selenpräparat einnehmen. Das ist verschreibungspflichtig und wird von der Kasse mit der selben Begründung nicht bezahlt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Aufgrund der Tatsache, dass das Medikament rezeptpflichtig ist und eine strenge Indikation hat muss die Kasse es übernehmen.

    1. Nach Herzinfarkt:

    Adjuvante Behandlung zur Sekundärprophylaxe nach Herzinfarkt,

    zusätzlich zu anderer Standard-Behandlung (z.B. Statine,

    Thrombozytenaggregationshemmer, Betablocker, ACE-Hemmer).

    2. Hypertriglyceridämie:

    Bei endogener Hypertriglyceridämie zusätzlich zur Diät, wenn

    durch diätetische Massnahmen allein kein ausreichendes Ansprechen

    erreicht wird:

    - Typ IV in Monotherapie

    - Typ IIb/III in Kombination mit Statinen, falls die Kontrolle der

    Triglyceride nicht ausreichend ist.

    Weise sie mal auf die Indiaktion hin. Es handelt sich eben nicht um ein Nahrungsergänzungsmittel, sondern um ein Medikament, da der Omega-Fettsäure Gehalt um ein Vielfaches höher liegt als bei den "Drogerieartikeln".

    Ein Gerichtsurteil kann ich nicht nennen. Schaue in deinen Vertrag was da zur Abrchechnung von verschreibungspflichtigen AM steht.

    Quelle(n): Ich bin vom Fach!
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