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Ute C fragte in Wirtschaft & FinanzenVersicherung · vor 1 Jahrzehnt

Kfz-Versicherung hochgestuft weil Dieb Unfall gebaut hat?

Hi,

hier die Vorgeschichte:

mein Freund hat vor zwei Monaten einen Dieb erwischt, der gerade dabei war unser Auto zu klauen. Mein Freund reißt die Fahrertür auf und versucht den Typen zu packen. Der Dieb tritt darauf in die Pedale, fährt gegen ein anders Auto um meinen Freund einzuquetschen, fährt über seine Hand und sein Bein und haut mit dem Auto ab.

Das Auto, in das mein Freund gedrückt wurde, hatte einen abgebrochenen Seitenspiegel und vielleicht ein paar Kratzer. Wir haben unsere Versicherung sowie die Besitzerin des Wagens informiert, unsere Versicherung ist für den Schaden aufgekommen. Mein Freund hat den Vertreter am Telefon noch gefragt, ob wir jetzt Prozente-technisch hochgestuft werden worauf er sagte, dass sie sich nochmal melden falls dies der Fall sein sollte.

So, nun bekommen wir heute die neue Beitragsmeldung (fast vier Monate nach dem Unfall) und werden extrem hochgestuft weil die Versicherung für einen Schaden aufkommen musste.

Meine Fragen nun:

1. Darf die Versicherung uns überhaupt hochstufen obwohl wir nicht Schuld an dem Schaden sind?

2, Die Versicherung hat uns nicht Bescheid gegeben, ob wir hochgestuft werden. Dadurch haben sie uns die Entscheidung abgenommen selber für den Schaden aufzukommen und somit nicht hochgestuft zu werden. Reicht das eventuell schon aus, um diese erhöhten Beiträge nicht zahlen zu müssen?

Update:

@ Zuchtwallach:

was meinst du wenn du sagt, dass die Behandlungskosten höher wären als der Blechschaden? Welche Behandlungskosten?

Und unsere Hochstufung kostet uns auf ein Jahr gerechnet über 800€ mehr!

Update 2:

Laut Verbraucherschutz dürfen wir in diesem Fall nicht hochgestuft werden. Ich halte euch auf dem Laufenden....

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    zu 1.: Die KFZ Haftpflicht beinhaltet eine verschuldensunabhängige Halterhaftung, der neben dem Fahrer für den Schaden einstehen muss. Ggf. Regress/Freistellung beim Fahrer ?!

    zu 2.: Die sog. 'Regulierungsvollmacht' erlaubt der Versicherung eigenständig den Schadensfall abzuwickeln. http://www.autoversicherung-vergleichen-online.de/...

    Genaueres am besten beim Anwalt erfragen.

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst einmal muss eure Versicherung für den Schaden aufkommen, der Halter des beschädigten Wagens kann ja am Allerwenigsten etwas dafür.

    Die Haftpflicht bezieht sich auf das Fahrzeug, nicht auf den Halter oder Fahrer. Wie bei der Tierhalter- oder Umwelthaftpflicht gilt auch in der Kraftfahrt das Prinzip der Gefährdungshaftung, nicht das der Verschuldenshaftung!

    (Der Besitzer haftet bereits für den Besitz der versicherten Sache, unabhängig davon, ob ein Verschulden seinerseits vorliegt. Nicht der Geschädigte muss nachweisen, dass der Verursacher schuld ist, der Besitzer muss im Schadensfall nachweisen, dass er NICHT schuld ist = Umkehr der Beweispflicht)

    Wenn ein unberechtigter Fahrer den Unfall verursacht hat, hat die Versicherung das Recht, den Verursacher in Regress zu nehmen.

    Da die Versicherung lt. Gesetz in der Regulierungspflicht gestanden hat und den Schaden begleichen musste, wird euer Vertrag entsprechend den AVB's der Gesellschaft hochgestuft.

    Ihr habt 6 Monate Zeit, den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen und die Höherstufung rückgängig zu machen. Gleiches gilt, wenn der Dieb gefasst wurde und die Versicherung oder ihr den Schaden erfolgreich eingeklagt habt und das Geld geflossen ist.

    (Entlastung der Versichrung)

  • Mausi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Leider kann ich dwgaf nur Recht geben - die Versicherung deines Freundes muß für den Schaden aufkommen und er wird dadurch hochgestuft.

    Sollte der Dieb jedoch gefaßt worden sein, könnt ihr euch als Nebenkläger in den Prozeß mit einklinken und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sollte der Dieb aber z.B. Hartz IV-Empfänger sein und kein pfändbares Eigentum besitzen, bleibt ihr am Ende trotzdem auf den Kosten sitzen.

    Ihr müßtet aber auch mal nachfragen, ob die Versicherung hier mit als Nebenkläger eintritt - wenn sie es tut und er das Geld zurückzahlt, werdet ihr rückwirkend wieder runter gestuft (kommt vielleicht auch auf die Schadenhöhe an - also fragt mal bei eurer Versicherung nach).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ihr könnt den Schaden immer noch zurück kaufen!Aber das wird an den Behandlungskosten scheitern,die um einiges höher sein werden als die Blechschäden.Verursacher war nun mal das Auto,deshalb gibt es ja die Haftpflicht,damit jemand für entstandene Schäden aufkommt.Wenn der Dieb gefasst wurde,musst Du den auf Erstattung der Kosten verklagen.

    Nur Dummbeutel bezahlen Schäden über 800,- selber,wenn sie nicht rechnen können!Der Rückstufungsschaden wird um einiges geringer sein.

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