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Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % auch auf?
Mehrwertsteuer auf die Rechnung des gekauften oder erstellten Artikels, in Höhe von 7% ist klar!
Paketkosten/ Gebühr für Zustellung, pro P. 10 Euro darf dafür auch nochmals 7% Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden, oder ist mit den 10,00 € der Preis komplett ?
Bitte um schnelle Antwort.
Ergänzung meiner Frage:
Von einer Druckerei habe ich mir Bücher erstellen lassen und die Rechnung bekommen. Jedes Paket ist mit 10,00 € in Rechnung gestellt worden und zu der Bücherrechnung hinzugefügt, zusammengerechnet und dann auf die gesamte Summe mit 7 % Mehrwertsteuer belegt.
Ich meine das Porto darf nicht in die Rechnung einbezogen werden, um dann alles zusammen mit 7% zu belegen.
Oder?
Wo finde ich genaue Auskunft darüber?
Danke und LG
Ingrid
6 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Versandkosten sind in dem Fall als Nebenleistung anzusehen und diese teilen das Schicksal der Hauptleistung => Bücherlieferung 7% Ust-Pflichtig => Versandkosten auch 7% USt-Pflichtig. Hättest du Waren erworben, die dem allgemeinen Steuersatz unterliegen, wären die Versandkosten mit 19% steuerpflichtig gewesen.
Nachzulesen A 29 Abs. 5 UStR 2008
Im übrigen sind Paketkosten nicht von der Ust befreit. Die Befreiung bezieht sich nur auf Briefmarken. Und auch nicht zu vergessen, die Versandkosten beinhalten ja nicht nur die eigentlichen Kosten des Versands, sondern auch die Kosten der Verpackung....
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das mit der Nebenleistung ist völlig korrekt,
Jedoch sind sämtliche Dienstleistungen der Post /DHL umsatzsteuerfrei; auch die Paketbeförderung. Anders sieht das bei den Paketdiensten (DPD / Hermes / GLS) aus. Diese befördern die Pakete mit Umsatzsteuer.
- RofLoLimaoLv 7vor 1 Jahrzehnt
7% auf Drucksachen (Zeitungen, Karten, etc) und Lebensmittel
Porto ist 0 %.....
Quelle(n): habe jeden Tag damit zu tun.... - Anonymvor 1 Jahrzehnt
meineserachtens sind die Paketkosten/Gebühren umsatzsteuerbefreit . §4 USTG A
Quelle(n): âhttp://www.steuerlinks.de/gesetz/ustg/par4.html - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- CupidaLv 5vor 1 Jahrzehnt
Mehrwertsteuer auf einer Rechnung ausweisen darfst Du nur, wenn Du diese auch an das Finanzamt abführst. Geschieht i.d.R. dann, wenn Du selbst auch Vorsteuerabzugsberechtigt bist. Andernfalls darfst Du keine Rechnung ausstellen, auf der Umsatzsteuer ausgewiesen ist, z.B. als Privatperson.
Der Steuersatz von 7% ist nur gültig für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Personennahverkehr mit Entfernungen < 50 km etc. für andere Leistungen, z.B. Porto/Verpackung musst Du 19% erheben.
- vor 1 Jahrzehnt
7% Märchensteuer? 19% wohl eher
es sei denn du verschickst Lebensmittel da sinds 7%