Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Hallo Zusammen, ich bitte um Hilfe in einer Jura-Frage.?

Zuerst entschuldigen Sie im Voraus für meinen Deutsch, bin ein Ausländer, lebe 5 Jahr in Deutschland. Ich habe leider noch kein Rechtschutzversicherung, bin Arbeitslos, habe Familie, deswegen kann ich zurzeit einen Anwalt nicht so einfach leisten. Theoretisch weiß ich, dass man sich einen sozialen Anwalt holen kann, hoffe aber, dass es nicht dazu kommt. Deswegen frage ich ersten Mal hier. Womöglich bräuchte ich die Meinungen, die tatsächlich einen gesetzlichen Grund haben, da ich dann dem Rat folgen werde, was auch unerwünschte Konsequenzen haben kann; also wenn es mit einer Erwähnung auf Gesetz oder sogar mit dem Link wäre, wäre es toll.

Jetzt zur Sache. Es geht um einer Kündigung von einem Fitness-Zentrum (weiter FZ). Am 27.10.2008 habe ich folgenden Brief per Einschreiben mit Rückschein dem FZ geschickt:

---------

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 16.10.2008 habe ich Ihnen eine Kündigung geschickt, in der ich meine Mitgliedschaft zum 29.02.2009 aus persönlichen Gründen kündige. In Ihrer Antwort vom 21.10.2008 schreiben Sie, dass meine Mitgliedschaft zum 28.02.2010 endet. In meiner "Anmeldung zur Nutzung" vom 22.01.2007, deren Kopie ich Ihnen als Anlage mitschicke, steht folgender Passus:

"Die Mitgliedschaft beginnt am 01.03.2007 für die Dauer von 24 Monaten."

Somit bitte ich Sie, meine Mitgliedschaft zum 28.02.2009 zu kündigen (das Datum 29.02. existiert 2009 nicht).

Falls Sie meine Kündigung nicht akzeptieren wollen, verlange ich, mir die Ursachen schriftlich zu erklären und mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Anderenfalls behalte ich mir das Recht vor, meine Einzugsermächtigung ab dem 28.02.2009 zu widerrufen.

Auf jeden Fall behalte ich mir das Recht vor, gegen Sie weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Bitte bestätigen Sie den Eingang des Widerspruches und das Faktum der Kündigung schriftlich.

Mit freundlichem Gruß

-----

Auf den Brief habe ich bisher noch keine Antwort bekommen. Telefonisch vorher hat man von FZ mir gesagt, dass sie eine von mir unterschriebene Zusatzvereinbarung haben, wo steht es, dass es für die Dauer auf 3 Jahre geschlossen wurde, oder dass die Preis war so niedrig, als ob es für 3 Jahre geschlossen wurde. So habe ich verstanden. Auf meine Bitte diese Zusatzvereinbarung mir zu schicken damals wollte man zuerst mir ihn schicken, danach aber telefonisch haben sie mir gesagt (!), dass sie kein Recht haben mir ihn zu schicken, weil die kein Recht haben auf die Zeit mehr als 2 Jahre den Vertrag zu schlissen(so weit ich gegoogelt habe, ist es tatsächlich Jurafraglich – im Sinne gegen Gesetzt, so wie ich verstanden habe). Ich erinnere mich an keine solche Unterlage, außerdem gehe ich davon aus, dass ich mir noch damals eine Kopie wünschen würde, kann natürlich aber sein, dass ich dies einfach vergessen habe. Die letzte Kündigungsfrist endet sich am 30.11.2008 (vor 3 Monate vor 28.02.2009).

Etwas noch aus Geschichte: Ich habe damals (vor 2 Jahre) meine erste Arbeit in einem Nebenstadt bekommen, die Zeit zur Arbeit zu kommen war 1Std 15min – habe kein Auto, die Abstand zur FZ – 26 Km. Ich hatte eine Probezeit bei der Firma 1 Jahr, und wollte mit Mitarbeitern nach der Arbeit neben der Arbeit Fitness machen. Deswegen wollte ich nicht mehr als auf ein Jahr Vertrag zu schließen (falls nach Probezeit bin ich weg), die haben mir aber gesagt (und ich geglaubt habe), dass ich kann den Vertrag auf 2 Jahre schließen und damit eine niedrigere monatliche Preis haben, und dass ich eine Möglichkeit habe eine fair-pay falls einer Kündigung auszuzahlen, also die Differenz, die lag an den Preisen, da es die Preis auf 2 Jahre niedrigere ist als auf 1 Jahr. So haben sie sogar im Vertrag (Anmeldung zur Nutzung) geschrieben – „fair-pay im Fall einer Kündigung“ und unterschrieben. Als ich nach einem Jahr ein andere Arbeit gefunden habe, wollte ich die Differenz für 1 Jahr auszuzahlen um mich zu kündigen. Die haben mir aber noch damals die Differenz für 3(!) Jahre gerechnet+ normale monatliche Beiträge (!). Ich war bei der Anwalt, und er hat mir damals (vor 1 Jahr) gesagt, dass da es im Vertrag steht „Die Mitgliedschaft beginnt am 01.03.2007 für die Dauer von 24 Monaten." , gibt es für mich keine Chance früher als vor 2 Jahre wegzugehen. So haben die mich praktisch ersten Mal für 1 Jahr betrügen. Und jetzt noch ein Jahr?

Meine Frage dann wäre: Was soll ich tun, wenn es keine Antwort kommt; theoretische Möglichkeiten, wenn die doch kommt. Habe ich alles richtig gemacht, oder soll ich noch was vor dem 30.11.2008 machen? Wenn die versuchen doch dann ohne jeglichen Brief das Geld ab 28.02.2009 vom Konto abbuchen, darf ich dann ohne weiteres bei der Bank widerrufen(stoppen)?

Ich bedanke mich im Voraus für jede Hilfe.

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hier hast du alles richtig gemacht. Die Kündigung wurde von Dir fristgerecht geschrieben und laut dem Sachverhalt ist diese auch fristgerecht eingegangen.

    1. Zur Frage mit dem Verlängerungsvertrag: Hier ist die FZ in Beweis not. Diese hat dir

    mitgeteilt, dass sie einen solchen Vertrag hat. So muss sie diesen auf Verlangen auch

    vorzeigen.

    Ich würde nun denen solange auf den Kittel gehen, bis diese mir das schriftlich bestätigen,

    was sie dir am Telefon gesagt haben. Denn solltest du eine solche Vereinbarung dennoch

    unterschrieben haben, ist diese Vereinbarung rechtlich gegenstandslos. So wie ich den

    Sachverhalt lese war laut Telefonauskunft das FZ rechtlich gar nicht befugt einen Vertrag

    über 3 Jahre abzuschließen. Somit ist nur der zwei Jahresvertrag gültig.

    2. Zur Einzugsermächtigung: Sobald du die Einzugsermächtigung widerrufen hast darf das FZ

    auch nicht mir von deinem Konto Geld abbuchen. Um sicher zustellen, dass dies auch

    wirklich nicht geschieht, würde ich dann auf dem Kontoauszug nachsehen. Sollte der

    Mitgliedsbeitrag dennoch abgebucht worden sein, hast du das Recht binnen 6 Wochen das

    Geld zurück zubuchen.

    An deiner Stelle bliebe ich gelassen und würde emotionsneutral den 01.03.2009 entgegen sehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich schließ mich meiner Vorrednerin an, solltest du aber zum Anwalt gehen würde ich an deiner Stelle vorher zum Amtsgericht gehen und mir einen Beratungsschein holen, sonst wird der Anwalt teuer für dich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nach dem was ich hier lesen kann, hast du dich richtig verhalten und auch fristgerecht gekündigt! Solltest du eine Zusatzvereinbarung über 3 Jahre unterschrieben haben, so ist das FZ verpflichtet dir eine Kopie des Vertrages zu schicken oder dir einsicht in diesen Vertrag zu gewähren!

    Solltest du keine Antwort erhalten hast du natürlich das Recht die Einzugsermächtigung zu stoppen! Jedoch rate ich dir für den fall, dass in den Nächsten 3 - 4 wochen keine Antwort kommt, einen Anwalt für Vertragsrecht aufzusuchen!

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.