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Kündigung der Berufshaftpflichtversicherung im Schadensfall?

Ist es üblich, daß eine Berufshaftpflichtversicherung dem Versicherungsnehmer den Vertrag kündigt, sobald ein Schadensfall übernommen werden musste? Und daß man danach kaum mehr eine Versicherung findet, bei der man einen neuen Vertrag abschliessen kann? (Ich bin Hebamme und suche für meine freiberufliche Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung. Die könnte ich auch über den Berufsverband haben, aber das ist sehr teuer, weil ich da dann auch noch Mitgliedsbeitrag zahlen muss).

Update:

Ich habe noch nie einen Schaden verursacht, bin auch noch nie von einer Versicherung gekündigt worden, habe mir bei seriösen Unternehmen Angegote geholt, bei denen von Billigtarif nicht die Rede sein kann. Aber meine Kolleginnen sagen, daß man nur über den Berufsverband dauerhaft gut versichert ist...

Update 2:

Angebote! Nicht Angegote- sorry!

4 Antworten

Bewertung
  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sowohl der Versicherer des Risikos (VR) als auch der Versicherungsnahmer (VN) haben im Schadensfall ein außerordentliches Kündigungsrecht.

    Für gewöhnlich macht der VR nur davon Gebrauch, wenn der Schaden in eklatantem Missverhältnis zum Beitrag steht. War das wirklich dein erster und einziger Schaden?

    Der VR wird in der Regel zunächst versuchen, sein Risiko durch Auferlegung einer Selbstbeteiligung zu minimieren.

    Wie bereits von anderen Antwortern angedeutet, kann der Grund durchaus auf einen "Billigheimer"-Tarif zurückzuführen sein.

    Ich habe schon zigmal in anderen oder ähnlichen Fällen auf die Gefahren hingewiesen, die man sich durch Billigprämien einbrockt.

    Kein Versicherer hat etwas zu verschenken! Billige Prämien erkauft man sich immer durch lückenhafte oder fehlende Leistungen oder Leistungsunwilligkeit im Schadensfall - oder, wie in deinem Fall - durch Hinauswurf beim ersten Schaden.

    Das Problem ist nun, dass die meisten seriösen Versicherer aufgrund deiner Vorschäden auf eine Risikoübernahme verzichten werden. Welche Gesellschaft handelt sich schon gerne einen Maluskunden ein? Zurückgefragt wird in der Regel nach den letzten 5 Jahren. Es müssen Vorversicherer und Schadenhäufigkeit angegeben werden. Falschangaben entbinden den VR von der Leistungspflicht (Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch VN).

    Mein Tipp:

    Suche dir einen seriösen Versicherer, auch wenn's ein paar Euro mehr kostet. Am besten einen mit aktivem Außendienst, der dich im Schadensfall berät und betreut.

    Führende VR im Firmenbereich: HDI-Gerling, Allianz, Basler Securitas, inter, signal-Iduna, Münchner Verein (regional).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja ist bei einigen Versicherungen üblich... leider viele suchen sich oft eine sehr günstige und wundern sich.... und welche Versicherung nimmt auch gerne Jemanden, der schon ein Schaden hat... Ich arbeite bei einer Versicherung und in unserer Privathaftpflicht ist kostenlos eine Berufshaftpflicht bei einigen Berufen möglich :-) vielleicht wäre das eine Alternative.... Suche Dir eine direkte Agentur wo Du eine Person hast, die sich total für Dich einsetzt.

    Quelle(n): Versicherungskauffrau
  • Mausi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt Versicherungen - besonders einige Billigversicherer, die es so handhaben - leider. Aber nicht jede Versicherung macht das. Ich arbeite z.B. für eine Gesellschaft- da ist es oft etwas teurer, aber die Gesellschaft ist im Schadensfall kulanter.

    Zum Beispiel hatte ich einen Kunden, der seit 7 oder 8 Jahren eine Rechtsschutz bei uns hat. Da er sehr pedantisch ist und sich gern über alles und jedes aufregt, rennt er auch wegen jedem Mist gleich zum Anwalt. Er hat seine Rechtsschutz also jedes Jahr mindestens 2 Mal in Anspruch genommen (hat die Gesellschaft ca. 8.000 € mehr gekostet als sie über Beiträge durch ihn eingenommen hat). Letztes Jahr wurde er dann vor die Wahl gestellt - entweder er akzeptiert eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall oder er wird gekündigt - er nahm die Selbstbeteiligung und was soll ich sagen - in diesem Jahr hat er die Versicherung noch nicht in Anspruch nehmen müssen.

    Also wenn du eine abschließt und dabei einen Vertreter immer in der Nähe hast, kann der im Schadensfall auch bei der Formulierung helfen (manchmal entscheidet nur die Wortwahl ob der Schaden als eindeutig oder fingiert gewertet wird) und notfalls Hilfe leisten, wenn die Gesellschaft den Vertrag nach einem Schaden sanieren will. Falls du wirklich gekündigt wirst, dann ist es immer schwerer einen neuen Vertrag zu bekommen - oft mußt du dann mit Risikozuschlägen rechnen - es sei denn du gibst die Vorversicherung und den Kündigungsgrund nicht an.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei Versicherungen ist es üblich, dass man die Versicherung kündigt, wenn der Schaden sehr hoch war oder wenn die Versicherung vermutet, dass da etwas getrickst wurde.

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