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Erhaltene Sozialhilfe in 2004 wegen verschuldeter arbeitslosigkeit.... und nun Rückzahlung!!!?

hallo zusammen!!

das sozialamt tritt an mich her ran weil es einen sozialhilfebezug von 2004 zurück haben möchte. das ist soweit ja korrekt da es aus einer "verschuldeten" arbeitslosigkeit resultiert.

gibt es einen rechner, wo ich ausrechnen kann, ob mein jetztiges einkommen mich zu einer rückzahlung verpflichtet??

würde gerne schon im vor raus wissen, was auf mich zukommt oder auch nicht!!

ich glaube nämlich das ich nichts zurückzahlen muß, da ich unterhalt an meine kinder zahle und noch anderweitige verpflichtungen habe.

für input bin ich dankbar

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Mach dich mal schlau ob die Ansprüche nicht schon verjährt sind ,ich glaube nach 3 Jahren ist nix mehr mit zurückzahlen

    Nachtrag

    Ansprüche auf Rückzahlung zu Unrecht erbrachter Leistungen verjähren vier Jahre, nachdem die Rücknahme des ursprünglichen Bescheids unanfechtbar geworden ist (§ 50 Abs. 4, SGB X). Eine Mahnung unterbricht diesen Zeitraum und läßt ihn neu beginnen (§ 52 Abs. 1 SGB X).

    Weiterlesen unter Link "Quelle"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du Schulden hast, wirst du sie wohl mal zurück zahlen müssen. Man hat aber einen Selbstbehalt an Geld, ich glaube so an die 1000€. Alles was drüber ist, kann man notfalls pfänden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt für Singles ca. 1000 Euro pfändungsfreies Einkommen. Mit Kindern und Familie sieht das anders aus. Kann beim selben Amt abgeklärt werden.

  • willou
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Der von Dir geschilderte Sachverhalt ist viel zu kompliziert und es fehlen zu viele wichtige Details, um Dir einen wirklich qualifizierten Tipp zu geben.

    Versuch einer Annäherung:

    Es erscheint mir längst nicht klar, ob die Rückforderung "zu Recht" erfolgt. Ich würde Dir sehr raten, dies genau überprüfen zu lassen (und Dich keinesfalls auf den Sozialleistungsträger zu verlassen - nicht umsonst verlieren die sagenhaft viele Sozialgerichtsverfahren).

    Es ist durchaus möglich, dass der Anspruch der Sache nach überhaupt nicht besteht.

    Der zweite Punkt ist die Rückforderung. Auch das ist ein kompliziertes Recht und es ist auch hier möglich, u.U. die Rückforderung im Ansatz zu verhindern.

    Es gibt Sozialhilfeinitiativen, den SoVD, VdK etc. - eine

    Adressenliste (gerade aktuallisiert) findest Du in der linken

    Leiste auf der wichtigen Website www.tacheles-sozialhilfe.de.

    Auch Fachanwälte für Sozialrecht (NICHT Arbeitsrecht - die

    können erfahrungsgemäß hier wenig bestellen) findest Du

    da. Mit einem Beratungshilfeschein (erhältlich beim Amts-

    gericht) könntest Du eine preisgünstige anwaltliche Be-

    ratung einholen.

    Wichtig ist, alle Unterlagen zum Thema zusammenzutragen

    und für die Beratung mitzunehmen. Deine Chance liegt

    vielleicht im Detail !!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du Rechtschutz hast, konsultiere ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt - auch wenn Du es nicht bist, könnte es sich lohnen.

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