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Wer ist noch auf die Focus Aktiengesellschaft für Wirtschaftsberatung reingefallen?

Wir haben 2001 in die Focus Aktiengesellschaft für Wirtschaftsberatung investiert und suchen nun zwecks Sammelklage weitere Opfer im Raum 91522 Ansbach. Das Problem ist nämlich auch das wir keine Private Rechtschutzversicherung haben sodass uns eine Einzelklage Saumäßig viel Geld kosten würde. Es gab schon mehrere Urteile am Amtsgericht Ansbach indem die Beklagten das Geld plus Zinsen zurückzahlen mussten.

Also meldet euch bitte!!!

Liebe Grüße

1 Antwort

Bewertung
  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Auch wenn es Deine Frage erstmal nicht beantwortet:

    Eine Sammelklage ist eine Klage, bei der eine Vielzahl von Klägern gegen einen oder mehrere Beklagte klagen. Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort class action (Federal Rules of Civil Procedure, Title 28 United States Code Appendix Rule 23).

    In Deutschland gibt es sie nicht.

    Situation in Deutschland

    In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der class action nicht zulässig. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.

    Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus dem selben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus dem selben Grund.

    Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage

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