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Nebenjob trotz Kurzarbeit ?

Meine Firma hat Kurzarbeit beantragt. Kann ich einen 400€ job nebenbei machen ohne das mir das geld irgendwo angerechnet bzw abgezogen wird oder sollte ich lieber die Füsse hochhalten und mit dem Kurzarbeitergeld klar kommen? Muß ich jemanden über die geringfügige Beschäftigung informieren? (Würde es lieber für mich behalten wenns irgendwie geht.)

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Kurzarbeitergeld beantragt dein Arbeitgeber, um Dich nicht entlassen zu müssen. Es soll die Arbeitnehmer vor Entlassungen schützen. Du darfst einen zweit Job immer annehmen. Das kann Dir keiner verbieten. Du musst bei einer zweiten Beschäftigung nur immer deinen Arbeitgeber informieren!!!

    Du bekommst das Kurzarbeitergeld in Höhe deines Arbeitsausfall (60 % ohne Kind). Deswegen ist eine weitere Beschäftigung bei einen anderen Arbeitgeber erst einmal uninteressant.

    Grundsätzlich sollte sich bei einer Hauptbeschäftigung und einen 400 € Job keiner beschweren. Generell gibt dir das Arbeitsamt immer darüber Auskunft.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Nebenjob muss dem Chef gemeldet werden, der darf ihn in der Regel aber nicht verbieten.

    Wegen eventueller Anrechnung einfach mal "ganz allgemein" bei der Geld-gebenden Stelle nachfragen.

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