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Umsatzsteuer optieren?
Was bedeutet das im Zusammenhang mit der Kleinunternehmerregelung? Normalerweise muss man als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer geltend machen bzw. auflisten und abführen. Jetzt habe ich gelesen, dass es sinnvoll ist, auch als Kleinunternehmer im Zusammenhang mit Geschäftskunden die Umsatzsteuer zu optieren. Was bedeutet das genau?
4 Antworten
- Johnny BravoLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn Du nur Geschäftskunden hast ist es sehr sinnvoll zu optieren. Dann schlägst Du auf Deinen Preis die Umsatzsteuer drauf, da der Geschäftspartner die abziehen kann. Da Du die dem Finanzamt dann geben musst hast Du im Prinzip nur einen durchlaufenden Posten.
Im Gegenzug kannst Du aber auch alle Umsatzsteuern von den Sachen die Du einkaufst oder auch für Deinen Betrieb brauchst, das fängt an beim Kugelschreiber, von Deiner zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen, das ist dann die sogenannte Vorsteuer.
Aber ich schreibe das hier immer und immer wieder: spart nicht am falschen Ende und lasst Euch von einem Steuerberater beraten. Du kannst hier 10.000 de Euros in den Sand setzen allein bei dieser Kleinunternehmerregelung. Angenommen Du kaufst für Deinen Betrieb eine Maschine für 11.900,00 Euro dann sind da 1.900,00 Euro Vorsteuer enthalten. Diese bekommst Du vom Finanzamt erstattet, aber nur wenn Du zur Umsatzsteuer optiert hast. Tust Du das nicht hast Du diese verschenkt.
Und so teuer ist ein Steuerberater auch wieder nicht.
- vor 1 Jahrzehnt
...also, danke, Johnny.
Ein Steuerberater ist meist nicht so teuer wie kein Steuerberater, das sehe ich sehr oft.
Die Regel von Johnny (bei hauptsächlich Geschäftskunden optieren, bei hauptsächlich Privatkunden überlegen) ist richtig.
Wichtige Ergänzung: Du bist 5 Jahre an die Option gebunden.
Quelle(n): http://www.buzer.de/s1.htm?a=19&g=ustg - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Generell müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen (er schreibt Re. ohne USt mit Hinweis auf § 19 UStG Kleinunternehmer) im Gegenzug hat er aber auch nicht die Möglichkeit die gezahlte USt bei Eingangsrechnungen (z.B. Wareneinkauf) sich vom Finanzamt erstatten zu lassen.
Das Gesetz bietet diesen Kleinunternehmern nun die Option an Ausgangsrechnungen mit USt zu schreiben, in diesem Fall kann auch die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstattet werden.
Sinnvoll ist das immer dann, wenn hohe Vorsteuererstattungen vom Finanzamt zu erwarten sind. (z.B. errichtet der Unternehmer ein Betriebsgebäude, Anschaffungskosten 119.000,00 € brutto, das Finanzamt erstattet in diesem Fall die 19.000,00 € gezahlte Vorsteuer)
Oder Kunden des Unternehmers selber Unternehmer sind, und auf Rechnungen mit USt-Ausweis bestehen.
Bei manchen Kleinunternehmern lohnt es sich wirklich, ist aber nicht der Regelfall.
- Sandra ALv 5vor 1 Jahrzehnt
Ein Kleinunternehmer gem § 19 USTG brauchen für gewöhnlich keine UST ausweisen und abführen.
Ihnen ist aber durch § 19 Abs. 2 USTG die Möglichkeit gegeben auf die Steuerbefreiung zu verzichten.
Das macht gerade dann Sinn, wenn man viel mit Unternehmern zu tun hat, die die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können, denn dadurch entsteht Deinem Kunden kein Schaden.
Du dagegen hast dadurch einen Vorteil, weil die UST für Dich ja bloà ein durhclaufender Posten ist, Du erhebst Sie AUF Deine Preise, vereinnahmst Sie für Finanzamt und gibst Die an Dieses weiter.
Dagegen kannst Du allerdings deine gezahlte Vorsteuer Dir vom Finanzamt wiederholen, die Du sonst aus Deiner Tasche zahlen musst, weil Du als Kleinunternehmer auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist.
Das ist der enorme Vorteil der sog. Option zur UST Pflicht!
Quelle(n): MEin Beruf und § 19 USTG