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Auto verkaufen und abmelden, was muß ich beachten?

Werde wohl das Auto meines Mannes abmelden und verkaufen( weiß er natürlich).Welche reie´henfolge muß ich einhalten, damit wir anschließend keine Probleme mit dem Finanzamt und der Versicherung bekommen.Das Auto geht wohl an einem für den Export und hat kein TÜV mehr.

Erst abmelden und dann verkaufen oder wie läuft das?

Danke

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also ich hab mein Auto angemeldet verkauft. (hab auch keine Garage und er darf ja unangemeldet nicht auf der Strasse stehen)

    Musst nur in den Kaufvertrag schreiben das der Käufer sich verpflichtet den Wagen um/ab zumelden. (am besten Standart Vertrag vom ADAC)

    Bin dann mit dem Vertrag zur Versicherung, di haben das ausgetragen, Fertisch.

    Quelle(n): war gerade im Juli erst
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    prinzipiell kann man den Wagen auch angemeldet verkaufen, wenn der Käufer einen deutschen Wohnsitz nachweisen kann. Da er aber in den Export gehen soll, ist es klüger, ihn abzumelden. Die ganzen Exporthändler können ihn auch mit roter Nummer holen.

    Also Kennzeichen abschrauben und mit den Papieren auf der Zulassungsstelle stillegen. Anschliessend Mitteilung an die Versicherung. Auf öffentlicher Straße darf er aber dann nicht mehr stehen.

    Beim Verkauf auf jeden Fall einen Kaufvertrag machen und den "Verkauf von privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" darin festschreiben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    1. zur Zulassung stelle gehen

    2. dort sich anstellen

    3.papiere vorlegen

    4. abmeldung/bzw Stilllegung

    5. der versicherung den abmelde bescheid von der zulassungsstelle vor legen

    6.den rest macht die Zulassung stelle

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da der Wagen sowieso keinen TÜV mehr hat und ihr keinen neuen mehr machen wollt, könnt ihr den im Prinzip schon abmelden. Es sei denn, ihr holt euch neuen TÜV. Erst verkaufen dann abmelden, wäre unlogisch, weil du die Papiere und Kennzeichen brauchst. Aber anders herum abmelden und dann verkaufen wollen auch ein bisschen schwer, weil keine Probefahrt möglich erst.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Auto immer erst abmelden und dann verkaufen. Die Zulassungsstelle meldet die Abmeldung an das Finanzamt und die Versicherung. Die zu viel bezahlte Steuer und versicherung wird jeweils zurück erstattet.

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