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Wozu oder Wofür braucht ein Arbeitsloser Urlaub?
meine Frage entstandbei dieserFrage::
Das Urlaubsgeld beim Arbeitsamt?
Hallo, ich weiß, dass man beim Arbeitsamt einen Urlaub bis zur 3 Wochen beantragen darf, bekommt man auch das Urlaubsgeld? Danke.
Die Frage war von :Ashk T
@ all: ICH VERTEILE KEINE DAUMEN NACH UNTEN
Hallo meine Lieben , ich möchte keinen Arbeitslosen in irgend einer Weise als Faule Sau abstempeln, oder beleidigen.
Sorry wenn das jemand in den falschen Hals bekommen hat, bei der Frage stellung dachte ich auch nicht an Verwandschaffts Besuche oder ähnlich gelagerte Probleme, jedoch kenne ich etliche Berufstätige die sich sowas gar nicht leisten können....
13 Antworten
- tomatemitpfefferLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Denkst du bitte auch mal an die Arbeitslosen die ihr Leben lang geschuftet und geackert haben?!
In meinem Bekanntenkreis gibt es ein paar ältere Herren die immer fleißig, pünktlich und gewissenhaft ihrem Job nachgegangen sind. Nun sind sie arbeitslos und müssen sich mit 25 Tagen Urlaub zufrieden geben. Selbst wenn sie das Geld für einen Urlaub haben, würden sie auf die Ferien verzichten und lieber einem geregelten Job nachgehen.
Finde es unmöglich dass hier JEDER Arbeitslose als "faule Sau" dargestellt wird.
- Poppy_I.Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Ein Arbeitsloser hat dem Amt zur Verfügung zu stehen. Er ist verpflichtet seinen Briefkasten täglich zu leeren und auf Post vom Amt zu reagieren. Auch telefonisch muss er erreichbar sein.
Daraus ergibt sich, dass er nicht einfach für 3 Tage weg fahren kann. Wenn er also mal seine Schwester besuchen will, die nicht nur in der Nachbarstadt wohnt, muss er Urlaub beantragen. Der wird normalerweise auch bewilligt, ich glaube, bis zu 3 Wochen im Jahr.
Einen sonstigen Vorteil gibt es nicht.
@radioreinhard: Ausnahmen gibt es überall. Ich spreche von der Regel, heutzutage.
- TifiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es gibt kein extra Urlaubsgeld beim Arbeitsamt - egal,was die Bildzeitung lügt !
Schöne Idee - rein theortisch steht einem Arbeitslosen auch ein kleines Auto zu,
Ist es nicht schon schlimm genug, dass Hartz4 Empfänger mit Androhung von Sanktionen nicht den Landkreis unter der Woche verlassen dürfen ?
Ist doch im Prinzip Knast in der eigenen Bude !
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
einen arbeitslosen stehen 3 wochen urlaub im jahr zu er muà es aber bei der arge melden
weil er da nicht weiter vermittelt kann
urlaubsgeld gibt es nicht extra dazu
das arbeitslosengeld wird weiter bezahlt
will man einen oder mehrere tage mehr urlaub so wird dir das geld gekürzt
Presse Info 051 vom 12.06.2008
Mit Beginn der Urlaubszeit stellt sich für Arbeitslose häufig die Frage, ob sie einen – oft vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gebuchten – Urlaub antreten können oder ob die Urlaubsreise storniert werden muss, damit ihnen weiterhin Arbeitslosengeld gezahlt werden kann.
Die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes gelten für Arbeitslose tatsächlich nicht, es besteht also kein Rechtsanspruch auf bestimmte Urlaubstage. Dennoch brauchen Arbeitslose nicht auf ihren Urlaub zu verzichten. Die Agentur für Arbeit kann einer Urlaubsreise bis zu einer Dauer von drei Wochen zustimmen, wenn in dieser Zeit aller Voraussicht keine Vermittlung in Arbeit erfolgen kann. Für maximal drei Wochen der Urlaubsreise wird dann das Arbeitslosengeld weiter gezahlt.
Doch wie sieht es für den Fall aus, wenn Arbeitslose, besonders ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, längere Urlaubsreisen in ihre Heimatländer antreten möchten, weil sich eine so lange Reise für drei Wochen nicht lohnt?
Unproblematisch ist dies, solange der Urlaubszeitraum sechs Wochen nicht überschreitet. Allerdings werden ab der vierten Woche keine Leistungen mehr gewährt.
Beabsichtigt der arbeitslose Leistungsempfänger dagegen von vornherein, länger als sechs Wochen zu verreisen, muss die Agentur für Arbeit für den gesamten Zeitraum, also auch für die ersten drei Wochen, fehlende Verfügbarkeit unterstellen. Dies hat zur Konsequenz, dass der Arbeitslose für den gesamten Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhält.
In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit gelten die genannten Bestimmungen für Urlaubsreisen nur in Ausnahmefällen. Dies kann ein während des letzten Arbeitsverhältnisses bereits gebuchter Urlaub sein, dessen Annullierung mit unzumutbar hohen Stornierungskosten verbunden wäre.
Allen Arbeitslosen mit Reiseplänen rät die Agentur für Arbeit, rechtzeitig vor Antritt des Urlaubs mit der zuständigen Vermittlungsfachkraft Kontakt aufzunehmen. Denn wird die Urlaubsreise ohne vorherige Zustimmung der Agentur für Arbeit angetreten, verlieren Arbeitslose ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer ihrer Abwesenheit. Eine Weitergewährung von Arbeitslosengeld ist dann erst wieder ab dem Tag der erneuten persönlichen Vorsprache bei der Agentur für Arbeit möglich.
Der vermeintlich günstig gebuchte Urlaub an sonnigen Gestaden könnte – überflüssigerweise – so im Nachhinein ganz schön teuer werden.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Damit er sich von dem Stress mit den Ãmtern erholen kann. ;-P
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Um in Urlaub zu fahren
Danke für den Daumen runter, aber Warum sollte ein Arbeitsloser nicht in Urlaub fahren. Soll auch welche geben, die ihre Familie weiter weg wohnen haben. Urlaubsgeld bekommen sie nicht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
der arbeitslose,ist ja kein beschäftigungsloser,er hat ab und zu etwas zu erledigen kriegt aber nur ca.700-800 euro incl.miete.wieviel menschen verdienen mehr und tun weniger(siehe politiker)u.v.a. dann brauchen die auch keinen urlaub.
- vor 1 Jahrzehnt
Ein Arbeitsloser kann auch ned mal eben von heut auf morgen für 2 Monate nach Mallorca fliegen, ohne dass das A-Amt davon bescheid weiss.
Der muss sich eben melden, wenn er wegfahren möchte.
D.h. jetzt nicht dass er 6 Monate im Jahr weg sein darf.
(Keine ahnung wieviel Urlaub man im Jahr bekommt)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da man zwangweise beurlaubt ist, benötigt man natürlich keinen Urlaub.
Nur diejenigen, welche in ihr Heimatland fliegen möchten, brauchen Urlaub.^^
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
@Poppy_I.
Das ist so nicht ganz richtig. Ich musste meinen Briefkasten nicht jeden Tag leeren, zweimal in der Woche reicht vollkommen aus. Und für das Arbeitsamt hatte ich offiziell kein Telefon. Wenn die von mir was wollten, konnten Sie mir das schriftlich mitteilen. Auch wenn man arbeitslos ist, kann man selbst bestimmen, für WEN mann erreichbar ist.