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Verbraucherinsolvenz?

Ich beantrage demnächst die Verbraucherinsolvenz und möchte gerne wissen, ob ich nicht gegen die Regel der Verbraucherinsolvenz verstoße ??

Ich habe die Möglichkeit ein Fahrzeug aus meiner Firma zu bekommen als "Gehalts Erhöhung" !!

Ich habe sehr unterschiedliche Arbeitszeiten und mit den Öffentlichen Nahverkehr ist es so eine sache bei mir in der Gegend..???

Darf ich bei einer Verbraucherinsolvenz ein Auto besitzen?

Wie hoch darf der Wert des Auto sein damit ich es behalten darf?

Kann jemand mir evtl. auch Links über Urteile oder ähnlichem beifügen!!

Vielen Dank

3 Antworten

Bewertung
  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hast du das Auto tatsächlich geschenkt bekommen?

    Oder ist es ein auf die Firma zugelassenens Fahrzeug, das dir auch zur privaten Nutzung zur Verfügung steht?

    Im ersten Fall solltest du auf die Gehaltserhöhung in Form eines Autos verzichten und deinem Chef reinen Wein einschenken.

    Dir steht zwar ein Fahrzeug zu, um zur Arbeit zu kommen, aber ich befürchte, du wirst den Neuwagen verkaufen und dir eine alte gebrauchte Schüssel zulegen müssen; die Differenz streicht das Gericht ein und befriedigt damit deine Gläubiger.

    Im zweiten Fall brauchst du dir keine Sorgen zu machen, da du nur Nutzer eines Firmenwagens bist und nicht der Eigentümer.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider kann ich Deine Frage nicht beantworten, gebe Dir aber hier 2 Seiten, die Dir vielleicht weiter helfen können:

    http://www.schuldnerselbsthilfe-ev.de/

    http://www.forum-schuldnerberatung.de/

    Soweit ich weiß hat man einen Mindestbetrag lt. Tabelle, den man behalten darf. Was man jetzt mit diesem Betrag anstellt, ist Privatsache.

    Tabelle:

    http://www.adf-inkasso.de/content/lohnpfaend_tab20...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man Verbraucherinsolvenz anmeldet bei einer ,,Schuldnerberatungsstelle" müssen die Einnahmen monatlich weniger betragen als die ,,lebensnotwendigen Ausgaben,wie zB. Miete.Strom,Gas.Lebensmittelkosten,vor allen Schuldenzahlungen/Kretite usw..Natürlich darf auch kein Vermögen-Guthaben auf der Bank vorhanden sein oder sonstige Wertgegenstände.Wenn du ein neues Auto von deiner Firma geschenkt bekommst und es auf deinen Namen angemeldet ist zählt das natürlich auch mit zu einen größeren Wert.Das muss dann vor Beantragung der Insolvenz erst verkauft werden um damit eine Teil der Schulden/Kretite bezahlen zu können.Den ohne größere Schulden zu haben kann man auch keine Privatinsolvenz beantragen..

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