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Darf der Arbeitgeber Krankheitstage mit Urlaub verrechnen?

Es geht um mein Vater, er ist 52 Jahre alt und arbeitet beim jetzigen Arbeitsgeber schon set 5 Jahren. Anfangs dieses Jahres ist er krank geworden (Herzoperation), war lange krank, arbeitet wieder ab August weiter. Im November war er 10 Tage krankgeschieben, da er nochmal zu Kardiolge musste wegen Nachuntersuchungen. Außerdem hatte er Rücken- und Beinprobleme. Heute hat mein Vater ein Abmahnung bekommen, voraus folgt, dass "für die 10 Tage Krankheit keine Lohnortzahlung gezahlt wird, sondern die Tage mit Urlaub verrechnet werden". Begründung: als Arbeitsgeber nach Diagnose gefragt hat, hat mein Vater gesagt, dass er das Herz untersuchen lässt. Arbeitsgeber hat gedacht, dass die Krankenkasse das Krankengeld bezahlen wird, weil es um Nachfolgeuntersuchungen der Vorerkrankung war. Kankenkasse verweigert aber die Zahlung, weil im Krankenschein steht andere Diagnose, nähmlich Rücken- und Beinprobleme. Arbeitsgeber hat meinen Vater nochmal nach Diagnose gefragt und der Vater sagte, dass er auch Probleme mit Rücken und Bein hatte. Jetzt meint der Arbeitsgber, dass mein Vater falsche Gründe für Krankenscheine genannt hat und deswegen werden ihm die Krankheitstage als Urlaub verrechnet. Zum Recht?

Für Ihre Antort bedanke ich mich im Voraus!

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Krankmeldung ist maßgebend, da der Arzt festgestellt hat, dass der Patient in diesem Zustand nicht arbeitsfähig ist.

    Der Arbeitgeber hat zwar das Recht dies anzuzweifeln, muß aber sehr triftige Gründe angeben.

    In dem geschilderten Fall ist keine Falschinformation gegeben worden, da beides ja richtig war, mit einem zusätzlichem Ärztlichem Attest könnte es richtig gestellt werden.

    Der Arbeitgeber kann auf keinen Fall Krankheitstage mit Urlaubstagen verrechnen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Gründe für die Krankschreibung gehen den Arbeitgeber überhaupt nichts an, denn erst wenn nach Ablauf von 6 Wochen eine weitere Krankschreibung aus ein und demselben Grund erfolgt, hat die Krankenkasse "Krankengeld" zu zahlen. Aber darüber hat nicht der Arbeitgeber zu entscheiden, sondern die Krankenkasse. Dein Vater sollte sich nicht einschüchtern und sich so etwas gefallen lassen. Notfalls sollte er hier auch das Arbeitsgericht einschalten und auf Rücknahme der Abmahnung klagen!

    Quelle(n): RVO
  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, darf er nicht. Auch geht ihn der Grund der Krankschreibung nichts an. Das kann er nur über einen Vertrauensarzt fragen lassen. Und auch dieser darf ihm keine genaue Angabe über den Gesundheitszustand machen. Wenn dein Vater eine vom Arzt ausgestellte Krankmeldung vorgelegt hat, war er krank und nicht im Urlaub. Dann könnte ja jeder Arbeitgeber her gehen, nach dem Grund der Krankschreibung fragen und, wenns ihm nicht Grund genug ist, den Lohn streichen. Jemand mit einem gebrochenen Arm kann auch noch zusätzlich ne Grippe bekommen oder ein Herzpatient nen Bandscheibenvorfall.

  • vor 1 Jahrzehnt

    NEIN Krankentage und Urlaub dürfen nicht verrechnet werden

    Ist der Arbeitgeber Arzt ? Nein oder ? er hat die Krankmeldung zu akzeptieren wenn er zweifelt steht es ihm frei bei der KK einen Vertrauensarzttermin zu verlangen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Diagnose geht dem Arbeitgeber gar nichts an .

    Wenn Dein Vater die Krankmeldung vorgelegt hat , so hat der Wenn wegen einer anderen Diagnose ein Krankenhausaufenthalt erfolgte braucht die Krankenkasse erst nach Ablauf von 6 Wochen Krankengeld bezahlen .

    Somit muß der Arbeitgeber für diese 10 Tage Deinen Vater gegenüber die Lohnfortzahlung leisten .

    Er darf diese Zahlung nicht verweigern , noch mit Urlaubsansprüchen verrechnen .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schlicht und einfach: NEIN!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    dann würde ich ihn den an den Schlips ziehen...........

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