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Darf eine Buchhalterin das überhaupt?

Darf eine Buchhalterin die Überweisung(Gehalt), durch vorherige Androhung, später Überweisen??? Obwohl das Gehalt schon immer so um den 25.-28. auf dem Konto ist...

Warum macht sie das??? Weil mein Mann, der ja Berufskraftfahrer ist, es nicht rechtzeitig es schaffte, seine Scheiben abzugeben, hat sie ihn damit gedroht...und enteffekt ist, das Geld ist heut noch nicht drauf...

Update:

das sind die scheiben für den kommenden Monat gewesen...

4 Antworten

Bewertung
  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn die Buchhalterin keine Procura hat, darf sie auch keine "erzieherischen Maßnahmen" androhen oder ausführen.

    Die Welt ist leider voller Wichtigtuer und Duckmäuser.

    Du weißt ja: Gib ´nem Pimpf ´n Pöstchen ...

    Ein wohlgesonnener Chef wird sich allerdings im Ernstfall hinter sie stellen und die Maßnahme als seine Anweisung ausgeben.

    Wenn eine Abrechnung ohne Vorlage der Fahrtennachweise nicht möglich ist, wird dein Mann sich wohl eine Teilschuld anrechnen lassen müssen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ohne Scheiben keine Abrechnung er muß ja seine Stunden nachweisen oder nicht ?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein Mann muss seinen Arbeitsvertrag lesen. Da muss aufgeführt

    sein bis wann der Arbeitgeber das Gehalt zu zahlen hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Prinzipiel ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dass das Geld am 15. des folge Monats auf dem Konto ist. Also ja darf sie.

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