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grf2210 fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

ALG-wird dies auch berechnet wenn man beim letzten Arbeitgeber nur 7-monate beschäftigt war?

wie wird dann das ALG berechnet

4 Antworten

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  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    "Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit, der so genannten Rahmenfrist, mindestens zwölf Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, gegebenenfalls Krankengeldbezug und andere) gestanden haben."

    Quelle:

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Co...

    Bedeutet im Klartext:

    Du hast Anspruch auf ALG I, wenn du innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 1 Jahr gearbeitet hast. Das muss nicht durchgehend sein, und das muss nicht beim selben Arbeitgeber sein. Und von dem Einkommen in diesem einen Jahr wird das ALG I berechnet.

    Wenn du also 5 Monate bei Arbeitgeber 1 und 7 Monate bei Arbeitgeber 2 beschäftigt warst, wird das zusammengezählt, durch 12 geteilt und das Ergebnis ist der monatliche Verdienst. Das ist die Berechnungsgrundlage.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Innerhalb von 2 Jahren 360 Tage sozialversicherungspflichtige Beschäftigung löst eine Anspruch von 6 Monaten Alg1 aus.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Soweit ich weiß muss man mindestens 12 Monate beschäftigt gewesen sein...meine Schwester hatte 9 Monate gearbeitet und hat NICHTS vom Amt bekommen, eben wegen dieser Begründung.....

  • vor 1 Jahrzehnt

    du musst 12 monate durchgehend gearbeitet haben.dann hast du anspruch auf arbeitslosengeld 1.ansonsten fällst du gleich nach hartz 4

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