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Wie es sich mit Kindern verhält bei einem Eheähnlichen Verhältniß?

Kann ich die Kinder meiner Lebensgefährtin in der Steuererklärung angeben, da ich ja für sie mit Sorge

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo

    Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe. Bin wieder verheiratet und mein jetziger Mann hat meine Kinder auf seiner Lohnsteuerkarte, weil ich selber nicht arbeite. Wenn sie die alleinige Sorge hat, dann stehen die Chancen vielleicht gar nicht so schlecht. Wenn sie geteiltes Sorgerecht haben, dann kannst du die Kinder nur auf deine Karte nehmen, wenn ihr verheiratet seid und der leibliche Vater sich nicht um die Kinder kümmert. Und damit ist leider nicht gemeint, dass er keinen Unterhalt zahlt. Wenn er die Kinder regelmäßig sieht, dann steht ihm auch weiterhin ein Kind auf der Karte zu.

    Aber wenn ihr nicht verheiratet seid, dann geht das nicht so einfach. Aber ihr solltet mal beim Finanzamt nachfragen, was man da so machen kann.

    Was die Steuererklärung betrifft, kannst du die Kinder mit angeben. Immerhin leben sie mit dir im Haushalt, genauso wie die Mutter!!

    Du mußt ja alle dem haushaltangehörigen Personen angeben, und da gehören die Kinder nunmal auch dazu!

    Natürlich mußt du in der Erklärung auch angeben, was die Mutter so für die Kinder bekommt, also Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss....usw.

    Je nach eurem Einkommen, könnte die Mutter auch Kindergeld II beantragen. Aber das ist einkommensabhängig .... das kann pro Kind noch den einen oder anderen Euro bringen.

    Quelle(n): Da es jetzt schon eine Weile her ist, als ich nur mit ihm zusammenlebte, weiß ich nicht mehr, ob er nicht schon ein Kind auf seine Karte nehmen konnte, weil ich selber nicht berufstätig war. Geht doch einfach mal zum FA und laßt euch beraten - kostet ja nichts
  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    nein, da du rechtlich nicht für sie aufkommen musst!

    in einer steuererklärung spielt es auch nur eine relevante ob man den unterhaltsansprüchen nachkommt. ( also als nicht mit-wohnender vater oder mutter)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Im Steuergesetz ist ganz klar beschrieben wann steuerliche Berücksichtigung bei einem, bzw. beiden Elternteilen oder Großeltern stattfinden.

    Die Berücksichtigung für Kinder findet demnach nur statt wenn es sich um:

    - leibliche Kinder

    - Stiefkinder

    - Adoptivkinder

    oder

    Pflegekinder handelt.

    Kinder von dritten Personen, also von deiner Lebensgefährtin, finden keine Berücksichtigung bei Dir, sondern nur bei deiner Gefährtin.

    Das gleiche gilt auch bei "eingetragener Lebenspartnerschaft, also bei Ehe unter gleichgeschlechtlichen.

    Vom Steuergesetz und auch vom Zivilrecht her bist Du nicht verpflichtet für fremde Kinder zu sorgen. daher auch keine steuerliche Berücksichtigung bei Dir.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du die Kinder Adoptiert hast, dann ja. Ansonsten gibt es da nichts zu holen, nichteinmal dann wenn ihr verheiratet seit.

    Quelle(n): Habe einen Mann mit Kind aus erster Ehe
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Den Kinderfreibetrag hat wohl sie auf der Karte, aber vielleicht kann man da was bei außergewöhnlichen Belastungen machen oder Unterstützung eines Familenmitglieds... frag doch mal deinen Steuerberater, der hilft dir sofort...

    Gruß

    Eve

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Das geht nur wenn ihr verheiratet seid und sie das alleinige Sorgerecht hat.

    Gruß

    Franky

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    weisst Du was ein Donkey oder Jackass ist??? Ja??

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