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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenPersönliche Finanzen · vor 1 Jahrzehnt

Bausparvertrag als VWL?

Hallo zusammen,

habe mal ne Frage zu einem Bausparvertrag als vermögenswirksame Leistungen .

Ich zahle jeden Monat 40 Euro in einen Bsv ,mein Arbeitgeber beteidigt sich mit ca 15Euro mtl.(seit ca 4Jahren)

Laut meines aktuellen Kontoauszug entspricht mein Guthaben mal gerade dem was ich im laufe der Zeit eingezahlt habe.

Wie wird ein Bausparvertrag vom Staat überhaupt gefördert und wann kann man das Geld in Anspruch nehmen?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo!

    Du erhältst mit der Arbeitnehmer - Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (vwL) und der Wohnungsbauprämie die doppelte Förderung, die Bausparen noch attraktiver macht.

    Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vwL. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Antrag seines Arbeitnehmers den gewünschten Betrag als vwL zu überweisen. Arbeitnehmer bekommen vom Arbeitgeber häufig einen tarifvertraglich festgelegten Zuschuss zu den vwL.

    Ist der Arbeitgeberanteil kleiner als 40 € rechnet es sich, wenn der Arbeitnehmer die vwL durch einen Anteil seines eigenen Nettogehalts auf 40 € aufstockt. Dadurch sichert er sich bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung die maximale staatliche Förderung der vwL.

    Die Arbeitnehmersparzulage ist jährlich bei der Einkommenssteuererklärung zu beantragen.

    Arbeitnehmersparzulage:

    Förderhöchstbetrag p. a. 470 €; Fördersatz: 9 %; max. Förderung: 42,30 €

    Wohnungsbauprämie:

    Alleinstehend:

    Förderhöchstbetrag p. a.: 512 €; Fördersatz: 8,8 %; max.Förderung: 45,06 €

    Verheiratet:

    Förderhöchstbetrag: 1024 €; Fördersatz: 8,8 %; max. Förderung: 90,11 €

    Einkommensgrenzen:

    Alleinstehend:

    Arbeitnehmersparzulage: 17900 €

    Wohnungsbauprämie: 25600 €

    Verheiratet:

    Arbeitnehmersparzulage: 35800 €

    Wohnungsbauprämie: 51200 €

    Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen? Bei Fragen kontaktiere mich per Mail. Antwort ist garantiert.

    Ciao gphexe

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur wenn Du weniger als 25.600 € im Jahr (als Aleinstehender bzw. 51.200 € als Ehepaar) verdienst, hast du Anspruch auf die staatliche Wohnungsbauprämie.

    Außerdem musst Du die extra beantragen - den Vordruck für die Finanzverwaltung bekommst Du eigentlich jährlich von Deiner Bausparkasse zugeschickt, den musst Du dann wiederum bei Deiner Bausparkasse einreichen!

  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du die letzten 4 Jahre jeweils zum Jahresende den "Antrag auf Bauspar-Prämie" schön brav ausgefüllt und an die Bausparkasse geschickt hast, schreibt das zuständige Finanzamt jeweils eine Bauspärprämie auf die "Nicht-VWL-Beträge" (z.B. Zinsen, zusätzliche Einzahlungen) gut, die Du allerdings erst nach Ablauf der 7 Jahre Sperrfrist bekommen kannst.

    Das zu versteuerndes Jahreseinkommen als Alleinstehender darf nicht über 25.600 Euro und als Verheirateter nicht über 51.200 liegen.

    Auf den Jahreskontoauszügen müsste die Prämie aber vermerkt sein. (sonst frag bei der Bausparkasse nach)

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