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hallo wenn man steuerklasse V hat gibt es denn da keinen kinderfreibetrag mehr?
6 Antworten
- Johnny BravoLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Bei Steuerklasse V gab es noch nie einen Kinderfreibetrag. Diesen gibt es nur bei den Steuerklassen 1-4.
- wendolin12207Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Die Steuerklassen gibt es vor allem deswegen, weil entsprechend den Klassen Freibeträge und Pauschalen vom Brutto abgerechnet werden.
Die einfachste Reglung ist bei IV/IV. Dabei sind die Freibeträge des Ehesplittigs zu je 50% verteilt.
Grundsätzlich, ohne differentiert zu werden:
I - III haben mehr als 50 %
V -VI weniger als 50 %
Allerdings ergeben zum Beispiel III/V einen Freibetragwert von ca. 115%.
Dadurch sollte man diese Kombination nur wählen, wenn III ca. 200% von V verdient. Sonst kann es böse Ãberraschungen geben, da man bei V zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung verpflichtet ist.
- BarbLv 6vor 1 Jahrzehnt
Steuerklasse V gibt es nur in Zusammenhang mit der Steuerklasse III.
Der Sinn ist, dass der Besserverdienende die günstigere Steuerklasse (III) bekommt und die Kinderfreibeträge - der Schlechterverdienende bekommt die mit höheren Abgaben einhergehende Steuerklasse V .. und natürlich keine Steuerfreibeträge mehr, weil die ja schon der Partner ausnutzt.
- elliLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ist korrekt.
"5. Lohnsteuerklasse V
Wird dem verheirateten Steuerpflichtigen zugeordnet, dessen Ehegatte die Steuerklasse III hat.
In der Steuerklasse V werden keine Kinderfreibeträge berücksichtigt."
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- Uwe NLv 5vor 1 Jahrzehnt
Erstens bei Steuerklasse V verheiratet hat der Mann den Freibetrag drauf . Es sei denn Kind ist über 18. Falls dies nicht der Fall ist zur Stadt die Steuerkarte ändern lassen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du kannst den Freibetrag auf die Steuerkarte V oder auf die Steuerkarte III eintragen lassen. Man kann aber auch auf beide anteilig zu je 50 % aufteilen. Die Gemeinde macht das.