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Kann man den Geldtransfer an die Banken durch das Bundesverfassungsgericht stoppen?
Kann man, ja MUSS man nicht den geplanten Geldtransfer umgehend per Bundesverfassungsgericht STOPPEN? Oder zumindest per EINSTWEILIGER VERFÜGUNG erstmal aufhalten? Wie kann ich das tun? Es ist ja kaum noch Zeit, weil das Ganze auch (in vollkommen unüblicher Weise) im Eilverfahren durchgeboxt werden soll und es werden dann vollendete Tatsachen geschaffen quasi über Nacht.
Die unglaublichen aktuellen Geld-, Werte- und Sicherheitstransfers zum Nutzen von wenigen privatunternehmerisch geführten Banken zu Lasten von Bürgern in der Grössenordnung von jeweils vielleicht 10.000 Euro (400 Milliarden / 40 Mio betroffene Erwerbstätige) werden in einer Nacht und Nebel Aktion durchgeführt. Durch Konstruktion eines von wenigen Personen zusammen gezimmerten Gesetzes. Vielleicht muss ich dem rechtzeitig widersprechen, um mein Geld zu sichern und spätere Verluste durch dieses ungerechte Gesetz abzuwehren...
Es werden in grösstem Umfang sogenannte risikobehaftete Finanzdinge übernommen und den Banken wird dafür Sicherheit gegeben. Unsichere Anlagen (Finanzschrott) für sauber erarbeitetes Geld von Bürgern.
Das Geld, was hier betroffen ist, ist Steuergeld (400 Milliarden / 40 Millionen = 10.000 Euro) Die Massnahmen bedeuteten a) höhere Steuerlast , b) Ausgabenkürzung oder c) höhere Staatsverschuldung. Variante a) heisst, dass ich mehr arbeiten muss zum Ausgleich der Misswirtschaft von privaten Banken und deren Besitzer. (Subbotnik wie in einer Diktatur?). Variante b) Heisst weniger Gesundheitsversorgung, weniger Kindergärten, noch höhere Studiengebühren, geringere Sozialleistungen, keine Kindergelderhöhung usw in barem Geld. Das ist Wertentzug. c) heisst eine in die Zukunft verlegte Variante, die wiederum dann a oder b realisiert. Diese ist noch undemokratischer, weil die zukünftigen Generationen wiederum noch nicht einmal gefragt werden, ob sie diese Last tragen wollen.
Verstoss gegen den GLEICHHEITSGRUNDSATZ: denn, in welcher Weise kann ich, wie kann jeder andere private Betroffene, der durch Fehleinschätzung Geldverluste erleidet, dann den Staat und damit andere Bürger (!) in Anspruch nehmen? Wo gibt es die Formulare für die Beanspruchung von Millionen, wo man vom Staat für eigene Verluste beliebige Geldmengen anfordern kann? Ich meine, Millionen von Unternehmen finanzieren sich durch eigene Arbeit, tragen ihre Verluste selbst, stehen dafür gerade (etwa Wolfgang Grupp) und wirtschaften gut!
Darf der Staat die einen Privatuntnehmen (zahlenmässig eigentlich wenige Banken) den wirklich vielen anderen privaten Unternehmen (Bäcker, Handwerker, Gewerbetreibende...) vorziehen (bzw von diesen dann per neuer Steuerlast Gewinne abschöpfen um sie den Aktionären der Banken als Sicherheiten zu geben? Für Banken ja, sonst nein??? Und gerade den anscheinend schlechtest gemanagten wird jetz geholfen. Und was ist mit den vielen Menschen, die sich mit Haus und Anschaffung verkalkuliert haben (und Banken sagen dann: Tut uns leid, das sind die Regeln, dann wird ihr Haus eben zwangsversteigert..)? Können diese Menschen jetzt nach gleicher Regelung Geldmittel beanspruchen?
Es gibt noch eine Reihe weiterer Gründe für einen Anruf des Bundesverfassungsgerichts.
Die ganzen Diskussionen und Berichte in den Tageszeitungen sind gut, aber sie verhindern diese ganze unglaublichste Geldtransfergeschichte aller Zeiten ja überhaupt nicht. Es gibt glaube ich niemand in Deutschland, der den Mut dazu hat diesen grössten Finanzstreich in einem Staat aller Zeiten zu stoppen...
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
"Es werden in grösstem Umfang sogenannte risikobehaftete Finanzdinge übernommen...."
Das stimmt nicht. Das ist das amerikanische Modell. Das ist in Deutschland nicht vorgsehen.
Schweden hatte vor einigen Jahren ein ähnliches Programm durchgedrückt, unterm Strich haben sie damit Plus gemacht.
- eulenspiegelxxLv 5vor 1 Jahrzehnt
Die Finanzmafia traut sich gegenseitig nicht mehr. Nur die Regierung traut ihnen - mit unseren Steuergeldern im Rücken.
Gestern abend in Plusminus: Lafontaine wollte als Finanzminister die ungezügelten Finanzmärkte regulieren um damit wieder saubere Finanzgeschäfte zu erreichen. Er scheiterte am Widerstand des Kanzlers und trat zurück. Er wurde auch noch an den Pranger gestellt.
Die Frage, ob das BVG die Finanzaktion der Regierung stoppen könnte. Möchte ich bejahen. Nur fehlt ein Kläger. Die spendenverwöhnten Parteien sind befangen. Warum es Lafontaine nicht macht, weià ich nicht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Man könnte schon... Aber nicht als Einzelperson, sondern nur im Rahmen einer Sammelklage, das geht aber so weit ich weià auch erst oberhalb der 100 los...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Beeindruckend!!!
Du hast recht, aber das Problem der Deutschen ist, das alle das gleiche denken und sagen, aber man bekommt sie einfach nicht alle unter einem Hut!
In der Masse macht auf einmal keiner mehr den Mund auf. Meine Hochachtung vor den Franzosen, wenn denen was nicht passt wird gestreikt, bis die Politiker klein beigeben.
Ich würde Dir sofort meine Stimme geben, aber ganz ehrlich was wollen wir kleines Volk gegen die da oben machen. Die machen doch eh, was sie wollen, hauptsache ihre Taschen sind gut gefüllt!
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- GerechtigkeitLv 7vor 1 Jahrzehnt
Man kann versuchen diesen Unsinn zu stoppen:
1. Verfassungsbeschwerde einlegen, dies kostet jedoch Geld und ob das vom Verfassungsgericht angenommen wird ist fraglich.
2. Den Bundespräsindenten Briefe und mails senden und ihn auffordern dieses Gesetz nicht zu unterzeichen. In der Demokratie ist das Volk doch angeblich die "oberste"Instanz.
3. Erst einmal abwarten wie viel Formfehler die Regierung bei der Gesetzgebung in dieser Woche tatsächlich macht. Es gibt Fristen im Gesetzgebungsverfahren, die eingehalten werden müssen!
4. Noch haben die Bundesländer den Ganzen nicht zugestimmt!
5. Der DGB hat eine Rechtsabteilung: Gewerkschaftsmitglieder haben durch die Gewerkschaft RECHTSSCHUTZ! Also Gewerkschafter können diesen Schutz in Anspruch nehmen, um die Sache einem Anwalt zu übergeben um Verfassungsbeschwerde einzulegen.
6. Die Gewerkschaften können selbst tätig werden. Dies werden sie von sich aus jedoch wohl kaum machen, da sie politikhörig sind!
7. Einen Anwalt beauftragen über das Internet Bürger zu fragen, wer sich an so einer Klage beteiligen will, damit die Kosten durch viele Bürger geteilt werden können.
8. Auch die Medein könnten so einen Aufruf abfragen (wer sich beteiligen möchte an so einer Klage); die werden dies jedoch wohl von sich aus kaum machen.
9. Eine Petition beim Petitionsausschuà des Bundestages einlegen. Kann man heute im Internet machen. Jeder Bürger kann sich dieser Petition im Internet anschlieÃen, wenn er/sie es denn möchte.
Dies ist keine Rechtsauskunft sondern nur eine von mir aufgestellte persönliche Meinung der von mir bedachten Möglichkeiten.