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Darf eine GmbH Gewinne in Aktien investieren?

Da ich persönlich in einer GmbH arbeite, würde mich interessieren, ob es dem Geschäftsführer bzw. den Verantwortlichen möglich ist, die Gewinne in Aktien zu investieren und können evtl. dadurch Firmen sterben ?

Update:

@natural.B - Wer verfügt über das Stammkapital, der Geschäftsinhaber ?

Siehe Bitte meine andere Frage zur Leitzinssenkung von heute ? Näheres gerne per mail !

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Grundsätzlich ist das natürlich erlaubt. Genaugenommen müssen das die Gesellschafter entscheiden, denn die sind ja die Eigentümer der GmbH. Aber wenn diese dem Geschäftsführer die Vollmacht dazu geben (oder der Geschäftsführer selber der Eigentümer ist), warum nicht? Ist schließlich ihr Geld.

    Wenn man Gewinne investiert, kann das einer Firma eigentlich nie Probleme bereiten, denn das bedeutet ja, dass die Firma Gewinne macht und sich die Investition leisten kann, selbst wenn es eine schlechte Investition sein sollte. Durch Investition von Gewinnen kann also keine Firma sterben. Anders sieht es aus, wenn das Stammkapital der Firma falsch investiert wird oder sogar auf Pump schlecht investiert wird. Das kann jeder Firma das Genick brechen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich darf eine GmbH beliebige Geschäfte machen, nicht nur aus dem Gewinn, allenfalls je nach Einschränkungen des Geschäftszwecks.

    Im Prinzip darf eine GmbH sogar Kredite aufnehmen und das Geld in Aktien investieren, und natürlich ist es möglich, dass die GmbH das im schlechten Fall nicht überlebt.

    Allerdings sind das seltene Fälle. Die meisten Unternehmer und Unternehmen konzentieren sich auf ihr eigentliches Geschäft und machen nicht noch irgendwelche solche "Spielchen" nebenbei.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die GmbH gehört ihren Gesellschaftern. Das kann gleichzeitig der Geschäftsführer sein, muss aber nicht. Häufig ist der Geschäftsführer im weiteren Sinn nur Angestellter, natürlich mit Sondervertrag. Wenn die Gesellschafter ihm erlauben in Aktien zu investieren, kann er das auch machen. Die Befugnisse der Geschäftsführung sind in der Regel in der Satzung und in der Geschäftsführungsordnung geregelt. Es gibt Fälle von GmbHs, in denen die Befugnisse der Geschäftsführer so stark beschnitten sind, dass er eigentlich nur seine Arbeit machen darf und jede Minimalentscheidung vom Gesellschafter genehmigt werden muss.

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