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wie koennen Beamte entlassen werden?

Beamte koennen grundsaetzlich nicht gefeuert werden. Was aber, wenn sie wirklich einen richtig schlechten Job machen ? Werden sie dann lediglich versetzt? Es muss doch eine Moeglichkeit geben, sie von ihrem Arbeitsplatz zu entfernen? Danke schonmal.

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein Beamter kann wie du selbst schon gesagt hast, grundsätzlich nicht gefeuert werden.

    Man muss ihn entlassen wenn er vor Gericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber verurteilt wird.

    Er kann aus dem Dienst entfernt werden wenn er Dienstvergehen begeht die schwer genug sind um eine Entfernung aus dem Dienst zu begründen. Hierbei kommt es jedoch darauf an, ob es sich um einen Beamten auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit handelt. Ein Beamter auf Widerruf ist wesentlich leichter zu entlassen als ein Beamter der diese Zeit schon hinter sich hat und zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wurde.

    Leider kann ein fauler Beamter nicht einfach so entlassen werden. Er bekommt auch das gleiche Geld wie sein Kollege der die liegengebliebene Arbeit abarbeiten muss.

    Es war mal im Gespräch, Beamte leistungsbezogen zu bezahlen, dass wurde aber verworfen.

    Ein Beamter der ständig Fehler in seinem Job macht wird je nach Schwere der Fehler unter Umständen mal böse auf die Schnauze fallen. Ist er z.B. Polizist und schlägt mit dem Schlagstock Personen ohne Ermächtigungsgrundlage, dann kann er schnell eine Strafe aufgrund der Körperverletzung im Amt bekommen. Das ist dann schnell mehr als ein Jahr und somit muss er entlassen werden.

    Bearbeitet der Beamte auf dem Amt ständig Akten falsch, dann wird er wohl nicht entlassen sondern wie du schon vermutet hast mit einer anderen Aufgabe betraut.

    Fällt dies jedoch bereits in seiner Probezeit auf, dann kann es sein, dass er nicht übernommen wird und sich nach einem neuen Job umsehen muss.

    Quelle(n): Mein Job
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie und wann Beamte entlassen werden könne ist in §§ 37 Landesbeamtengesetz (LBG) (Rheinland-Pfalz) geregelt. Das ist nur ein Beispiel, da es für den Bund und für die restlichen Ländern die gleichen Paragraphen gibt.

    Demnach sind Beendigungsgründe:

    1. Entlassung (§§ 32 bis 42 §§ 49a Satz 2, 185 Abs. 3 und

    188 Abs. 6)

    2. Verlust der Beamtenrechte (§ 45)

    3. Entfernung aus dem Dienst (§49)

    Deine Frage würde auf § 49 LBG zielen, denn so einfach bekommt man keinen Beamten raus. Er könnte durch eine Disziplinarmaßnahme aus dem Beamtenverhältnis herausgelöst werden.

    Wobei eine Disziplinarbuße in dem Umfang, dass ein Beamter entlassen schon auf ein schweres Dienstvergehen zurück zu führen sein müsste.

    Wenn ein Beamter „nur“ seine Arbeit nicht richtig macht, wird man ihn immer nur wegloben können mehr leider auch nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    @ Bingis und tonfacop

    Sehr gute Antworten.

    Diejenigen, die leider zum Teil schlechte Erfahrungen mit Beamten hatten möchte ich eines zur Info geben.

    Nicht jeder Sachbearbeiter in der Behörde ist ein Beamter. Zu 66% (Schnitt) sind es Angestellte im öffentlichen Dienst!

    Und vielleicht auch mal daran denken, das auch schon oft ein Antrag problemlos und schnell erledigt wurde. Ob in der Zulassungstelle oder beim Bauantrag!

    In diesem Sinne....

  • reGnau
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    @ Biengs und Tonfacop: Genau so ist es und das schlimme ist, dass Ottonormalbürger nichts dagegen tun können, ausser eine Dienstaufsichtsbeschwerde führen.

    Meistens sind die aber auch erfolglos und das ist wie ich finde schade und nicht gerecht.

    Quelle(n): Eine Bekannte, die hatte genug Ärger mit behördlichen Falschbearbeitungen in den vergangenen Jahren.
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich fürchte sie werden in vielen Fällen nicht mal versetzt, weil solche Leute in ihren Behörden teilweise schon so bekannt sind dass sie keiner haben will.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur durch eine strafbare Handlung.

    Ist es eine Bewährungsstrafe bis 2 Jahre, darf er 5 Jahre seinen Beruf nicht ausüben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    bei der Bahn war das früher so je besser die Bewertung umso schneller wurde man sie los man nannte es hochloben im algemeinen ist es eine schande das es das faule pack noch gibt in einer intelligenten welt die meisten von dennen wären in der freien wirtschaft arbeitslos während der ernte zeit waren die meisten krank weil sie landwirtschaft hatten und das alles nur das der staat im kriegs fall offiziere hat

  • vor 1 Jahrzehnt

    ...also, man kann sie aber befördern.

    Und man tut es auch.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie sich über einen bestimmten Rahmen hinaus strafbar gemacht haben oder wenn Sie grob fahrlässig ihr Pflichten nicht erfüllt haben.

    mfG gw38

  • vor 1 Jahrzehnt

    Beamte müssen goldene Löffel klauen oder jemanden Umbringen um entlassen zu werden. Wenn der Job nicht gefällt lässt er sich versetzen.

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