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Kürzung des Urlaubsanspruchs nach Kündigung rechtens?
Hallo,
nehmen wir mal an, jemand wird zum Ende September gekündigt. Ihm stehen eigentlich 24 Werktage Urlaub pro Jahr zu. Nun hat derjenige ja aber nur 9 Monate gearbeitet. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer für die verbleibende Arbeitszeit jetzt 6 Tage weniger Urlaub (denn: pro Monat 2 Tage --> Oktober, November, Dezember --> 2x3=6!). Der Arbeitnehmer hatte die 24 Tage Urlaub allerdings schon verbraucht und nun will der Arbeitgeber die 6 Tage (die laut ihm dem Arbeitnehmer nicht zustanden) vom Gehalt abziehen. Ist das rechtens?
Danke schon mal für die Hilfe!
6 Antworten
- Peter MLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
also 1. ist es nicht erlaubt irgendwelche forderungen zu stellen wenn dem mitarbeiter zu viel urlaub genehmigt wurde.
2. sobald man länger als 6 monate innerhalb eines Kalenderjahres im gleichen Anstellungsverhältnis ist steht einem der komplette Jahresurlaub zu.
also der Link führt zum Bundesurlaubsgesetz
§ 3 = mindestens 24 Tage im Jahr
$ 4 = voller Urlaubsanspruch nach 6 Monaten
$ 5 = wies schon gesagt wurde: zu viel genehmigter Urlaub darf nicht "zurückgefordert" werden.
kannst dich dort ja etwas einlesen ist ganz gut und übersichtlich gemacht.
- roedelheimer52Lv 5vor 1 Jahrzehnt
BUrlG § 5 Absatz 3
Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Quelle(n): BUrlG § 5 Absatz 3 - vor 1 Jahrzehnt
m. E. ist das nicht rechtens.
Der Anspruch auf den gesamten Urlaub besteht ab April des laufenden Jahres, wenn der also bereits komplett genommen wurde ist das das Risiko des Arbeitgebers.
Der "alte" Arbeitgeber muss eh eine Bestätigung ausfüllen wieviel beeits genomen wurde, das heisst in diesem Fall würde dann ein neuer Arbeitgeber profitieren (weil dort dann im Restjahr kein Anspruch mehr aufgebeut werden kann.
Und weil die Arbeitgeber nix zu verschenken haben überweisen die Arbeitnehmer demnächst dem Arbeitgeber das 2fache des eigenen Bruttogehaltes und zwar monatlich
- opamarviLv 5vor 1 Jahrzehnt
Entweder so, oder es erfolgt ein Ausgleich mit dem neuen Arbeitgeber. Da könnte ja jeder sich mehr Urlaub erschleichen. Auch Arbeitgeber haben nichts zu verschenken.
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