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Kündigung was nun?????

Ich bin seit Zwei Jahren Angestellter im Lager! meine Firma hat mich jetzt gekündigt mit 4 Wochen Kündigungs Frist!! sie meint wenn ich zum Rechtsanwalt gehe würde ich Fristlose Kündigung bekommen!

Denn Grunt konnten sie mir nicht richtig erwidern!

Sie meinten Keiner mehr will mit mir arbeiten! ???

Aber ich bin mir keine Schuld bewusst!

Hab immer alles richtig gemacht!

nur weil ich am Sammstag und Sonntag Früher heim gegangen bin!

Ich habe einen Festen Arbeitsvertrag!!!!

Und 1 Abmahnung die hab ich am Mai diesen Jahres bekommen,

die hab ich gezwungener massen unterschreiben müssen!

Ich habe 2 Kinder bin Verheiradet und meine Frau ist mit dem dritten Kind Schwanger! Wie soll ich mich verhalten??

Update:

ne da war sicher nichts!

Bin ich mich 100% sicher!

nur weil ich am Samstag und Sonntag Früher heim bin normal musste ich von 6 Uhr - 18 uhr Arbeiten und ich bin um 15 uhr gegangen ! weil was dazwischen kamm! aber das kann doch kein Grund sein zum Kündigen!!!!

Update 2:

ich bin mit absprache meines Forgesetzten heim gegangen!!!!

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Kündigungsschutzklage

    Der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht wird in Deutschland durch eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht verfolgt. Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, da die Kündigung sonst als wirksam gilt § 4, § 7 KSchG (materielle Präklusion). Sie ist auf Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses in dem Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung gerichtet. Die große Mehrzahl aller Kündigungsschutzprozesse enden durch Vergleich, bei dem einvernehmlich das Arbeitsverhältnis bei Zahlung einer Abfindung beendet wird. Die Wirksamkeit einer Kündigung wird insbesondere an den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) vom Arbeitsgericht überprüft. Das Gesetz spricht von der "sozialen Rechtfertigung" der Kündigung.

    Eine Kündigungsschutzklage muss mindestens:

    das angerufene Gericht bezeichnen,

    den Kläger und den Beklagten angeben

    einen Antrag enthalten (Nach § 4 Satz 1 KSchG muss der Antrag auf die Feststellung gerichtet sein, "dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist". Ein dem Gesetzeswortlaut entsprechender Klageantrag ist bestimmt i. S. des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO [BAG, NJW 2008, 1900, 1901].);

    die klagebegründenden Tatsachen enthalten

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast eine Abmahnung bekommen. Da ist der Grund angegeben. Unterschrieben hast du wahrscheinlich nur, dass du sie erhalten hast. Wenn sie nicht gestimmt hat, hättest du Einspruch dagegen einlegen sollen.

    Die Kündigung nun muss aus dem gleichen Grund wie die Abmahnung ausgesprochen worden sein. Dann ist sie gültig.

    Sei mal ehrlich zu dir selbst. War da wirklich nichts, was du zu verantworten hast. Oder verdrängst du es nur.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Geh dir rechtlichen beistand holen, also ab zum rechtanswalt oder zur IHK, du kannst nicht so einfach gekündigt werden, es sei denn, es gibt gewisse klauseln im vertrag.

    wenn du dich erstmal beim anwalt erkundigen gehst, bekommt es deine firma doch überhaubt nicht mit.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Arbeitsvertrag, Kündigung und Abmahnung einstecken und ab zum Anwalt!

    Am besten vorher schonmal auf die Ausstellung eines Zeugnisses bestehen, dass Du dann zur Prüfung direkt mit zum Anwalt nehmen kannst.

    Gekündigt bist Du sowieso schon, also was juckt es Dich, wenn Dir mit der Umwandlung in eine fristlose Kündigung gedroht wird, falls Du zum Anwalt gehst.

    Außerdem mal die Frage, warum muss Dein Arbeitgeber überhaupt so eine Drohung aussprechen? Hat der Angst?

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst nicht einfach gehen, nur weil dir etwas dazwische kam!

    Das ist Arbeitsverweigerung!!! Und ein Kündigungsgrund.

    Oder wurde es dir erlaubt, hast du deinen Vorgesetzen gefragt und er hat dich freigestellt?

    Einzig die Bemerkung, dass die Kündigung in eine fristlose gewandelt werden soll, wenn du zum Anwalt gehst, ist hier nicht rechtens.

    Du hast das Recht, zum Anwalt zu gehen.

    Du hast das recht, vor dem Arbeitsgericht zu klagen.

    Geh sofort am Montag zum Arbeitsamt und lass dich registrieren, damit du dann versichert bist (ihr) und dein Bezug läuft! Wenn die da was faules wittern, setzen die sich auch dahinter.

    Viel Glück und alles Gute für die Zukunft (vor allem das das Kind gesund zur Welt kommt). Und bitte: Nie mehr so einen Quatsch machen! Du bist Familienvater, da musst du doch Veranrtung übernehmen und nicht so ne Kurzschlußreaktion starten!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Folgender Tipp:

    Gehe bitte schnellstens zur ARGE und melde dich dort arbeitssuchend.

    Es könnte ja sein, dass sie eine andere Arbeitsstelle für dich bereit halten.

    Wenn dem nicht so ist, besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Fallmanager mit deinem bisherigen Arbeitgeber ein Gespräch führt und du bleibst bei deinem Job.

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