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Frage zur Lohnfortzahlung?

Wenn ich am 03.04. bei meinem Arbeitgeber angefangen habe zu arbeiten und am 18.04. durch einen Verkehrsunfall selber unschuldig arbeitsunfähig bis 30.06. geschrieben wurde bekomme in welchen Zeiten Krankengeld und in welchen Lohnfortzahlung?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Erkrankt der AN während der 4wöchigen Wartezeit ab Beschäftigungbeginn, zahlt die Krankenkasse Krankengeld und zwar bis zum Ende der Wartezeit.

    Ab der 5. Woche besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und zwar 6! Wochen lang. Der Anspruch auf die 6 Wochen verkürzt sich nicht um die Zeit, in der der AN während der Wartezeit von der Krankenkasse Krankengeld bezogen hat.

    Nach den 6 Wochen zahlt die Krankenkasse dann weiter...

    § 3 (3) EntgFG (1.Link)

    In deinem Fall (nur vom Datum her, ohne Kalender...)

    18.04.-02.05 Krankengeld von Krankenkasse

    03.05.-17.06 Lohnfortzahlung durch AG

    18.06.-30.06 Krankengeld von Krankenkasse

    S.a. Beispiel Nr. 2 der TKK (2. Link)

  • Mausi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Minzchen hat Recht, du bekommst nur Krankengeld. Aber du kannst dir das fehlende Geld über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers holen. Viel Glück damit.

  • vor 1 Jahrzehnt

    meines wissen nach muss für die lohnfortzahlung durch den arbeitgeber das arbeitsverhältnis mindestens vier wochen bestanden haben. da das bei dir nicht der fall war, wirst du über die gesamte zeit der arbeitsunfähigkeit krankengeld von der krankenversicherung erhalten.

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