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Gibts Winterreifen zum Gebrauchten dazu?
Hallo, ich habe mir einen schönen Gebrauchtwagen ausgeguckt, ist auch alles ok, nur- der Händler will mir keine Winterreifen dazugeben.
Nun meinte mein Schwager, laut Gesetzt wäre es Pflicht ,den Wagen nur mit Winterreifen zu verkaufen.
Muss dazu sagen das mein ausgewählter Wagen ein Mini cooper s und der Händler allerdings ein FIAT Haus ist. Ist mein Händler verpflichtet mir Winterreifen dazu zugeben oder nicht? Bin dankbar für jeden Tip.
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn du sehr gut verhandeln kannst, kannst du dem Händler auch einen Satz Winterreifen "abschwatzen".
Verpflichtet ist er nicht, den Wagen mit den eben genannten Reifen zu verkaufen.
ciao
- GänseblümchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
der Händler ist nicht dazu verpflichtet dir die Winterreifen dazuzugeben. Von so einem Gesetz habe ich noch nie gehört.
- WilkenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein, der Händler ist nicht verpflichtet, kostenlos Winterreifen dazuzugeben.
- vor 1 Jahrzehnt
Nein natürlich muss der Händler das nicht machen, er könnte bei super guten Kunden.
Oder bekommst Du auch beim Bäcker, wenn Du ein Brot kaufst, Kuchen dazu?????????????
Manche Leute haben Vorstellungen..............ohne weiteren Kommentar
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- vor 1 Jahrzehnt
Ist der Wagen auf Verhandlungsbasis ?? Wenn nicht dann hast du Pech gehabt . Wenn der Preis verhandelbar ist dann kannst du dem Händler ein Angebot machen z.B. Okay sagen wir 18.000€ und du besorgst mir noch 4Winterreifen. Der Händler kann dann ja oder nein sagen oder dir ein anderes Angebot machen. Meistens stellen aber nur Privatläute ihre Autos auf "Verhandlungsbasis" !
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es zeigt sich das auch Schwager lügen, nein ein Händler muss keine Winterreifen dazu tun, es gibt auch keine gesetzliche Grundlage, ich würde aber mit demHändler reden vielleicht besorgt er -Dir einen Satz recht günstig und noch einen Tip nehme Deinen Schwager nicht mit !
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du kaufst das Fahrzeug wie es auf dem Angebotsschild steht, stehen die Winterreifen mit drauf dann ja, ansonsten "keine" Pflicht. So ein Gesetz gibt es nicht. MfG
- vor 1 Jahrzehnt
soweit ich weià nicht... normaler weiÃe, ist ein auto entweder einfach bereift, dann meistens mit denen, die der vorbesitzer in der letzten saison gefahren hat, teilweise aber auch neue, wenn die alten eben zu abgefahren waren, dann auch die, die in der saison, in der das auto zum händler gekommen ist, oder es ist doppelt bereift, dann sind also sommer und winterreifen vorhanden... soweit ich weiÃ, muss das aber eben nicht sein...