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CF fragte in Autos, Transport & VerkehrKauf & Verkauf · vor 1 Jahrzehnt

Ich habe mein Auto als Vorführwagen gekauft, darf ich es jetzt als "aus 1. Hand" verkaufen?

Weiss jemand was hier korrekt ist? Der Wagen war vorher ja nur auf den Händler zugelassen, ist es dadurch 1. Hand? Oder 2. Hand weil eben er Händler auch schon im Brief als Vorbesitzer steht und der Wagen dort 2000 Kilometer bewegt wurde?

Update:

Vielen Dank für eure schnellen Antworten. Das bestätigt, was ich eh schon vermutet hatte.

5 Antworten

Bewertung
  • k l
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn du der erste Eintrag bist in Fahrzeugbrief dann kannst du ihn aus 1. Hand verkaufen. Wenn der Händler drin steht dann ist es 2. Hand.

    Wie viel Km er den Wagen bewegt hat ist unintresant.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast deine frage fast selbst beantwortet.

    2. Hand!

  • vor 1 Jahrzehnt

    der wurde aus 1. hand an dich verkauft (er war ja angemeldet und wurde auch genutzt)...also bis du die 2. hand :-)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    richtig der Händler ist erste Hand Du nur 2.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    warum fragst du,wenn dein Name n.n. eingetragen ist-1 Hand....

    Quelle(n): guten Verkauf wünscht der Dorfälteste............
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