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Ich habe mein Auto als Vorführwagen gekauft, darf ich es jetzt als "aus 1. Hand" verkaufen?
Weiss jemand was hier korrekt ist? Der Wagen war vorher ja nur auf den Händler zugelassen, ist es dadurch 1. Hand? Oder 2. Hand weil eben er Händler auch schon im Brief als Vorbesitzer steht und der Wagen dort 2000 Kilometer bewegt wurde?
Vielen Dank für eure schnellen Antworten. Das bestätigt, was ich eh schon vermutet hatte.
5 Antworten
- k lLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn du der erste Eintrag bist in Fahrzeugbrief dann kannst du ihn aus 1. Hand verkaufen. Wenn der Händler drin steht dann ist es 2. Hand.
Wie viel Km er den Wagen bewegt hat ist unintresant.
- Peter MLv 5vor 1 Jahrzehnt
der wurde aus 1. hand an dich verkauft (er war ja angemeldet und wurde auch genutzt)...also bis du die 2. hand :-)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
richtig der Händler ist erste Hand Du nur 2.
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- Nur ich LöwLv 6vor 1 Jahrzehnt
warum fragst du,wenn dein Name n.n. eingetragen ist-1 Hand....
Quelle(n): guten Verkauf wünscht der Dorfälteste............