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ab wann kann ich nach einem arbeitsunfall rente beantragen mit aussicht auf erfolg ??
ich hatte vor 10 wochen einen arbeitsunfall (radiusköpfchen fraktur 3 fach ) jetzt kann ich den arm nicht mehr richtig bewegen ? habe ich eine aussicht auf rente ??
oder gibt es sowas wie eine "erwerbseinschrenkungsrente "
7 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Rente bedeutet heute fast halbtot und nicht mehr der Behinderungsgrad ist wichtig, sondern die MDE (minderung der Erwerbsfähigkeit) und unter 50% MDE (also Arm oder Bein ab) braucht man da sich keine Gedanken zu machen.
Quelle(n): eigene Erfahrung und mein diesbezügliches Verfahren läuft seit 8 jahren - ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kannst und mehr als 50 % Behinderung hast, kannst Du Rente beantragen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Kannst vergessen ich habe eine läsur der Rotatorenmanschette mit Teilversteifung der rechten Schulter aber mit Rente ist da nix drin. Da folgt erst noch ein Gutachten in dem der Grad Deine Behinderung steht wenn überhaupt. Das kann sich alles sehr lange hin ziehen. Ich hatte meinen Unfall 2005 und es dauerte bis Juni letztes Jahr das was passierte . wenn Du über 40 bist Schulen sie Dich auch nicht mehr um.
Auch Versuche die Sache zu beschleunigen werden meistens im Keime erstickt. Ich wünsche Dir viel Glück und Geduld.
- Uwe NLv 5vor 1 Jahrzehnt
Die Zeiten sind vorbei! Früher hättest du Aussicht auf Rente gehabt!!! Heut zu Tage geht die Rentenversicherung hin und genehmigt, falls du deinen Beruf nicht mehr aus üben kannst eher eine Umschulung!!! Also wirst du wohl kein Erfolg haben!!! Da du ja nicht 100 % Erwerbsunfähig bist!!!
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- ProfessoressaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Geht's noch? Für solche mehr oder minder profane Verletzung willst Du eine Rente? Vergià es!
Wenn Du sonst noch arbeitsfähig bist, müssen Dein Arbeitsplatz oder Deine Aufgaben oder beides auf die veränderte Situation eingerichtet werden, damit Du wieder voll arbeiten kannst.
Weiters kann diese Verletzung auch länger dauern, also fasse Dich in Geduld. Es sei denn, was ich nicht weiÃ, es ist Dir schon bestätigt worden, daà eine Bewegungseinschränkung bestehen bleibt. Dann greift aber das was ich vorher schrieb - keine Rente, sondern veränderter Arbeitsplatz.
- vor 1 Jahrzehnt
am besten schaust Du mal im Forum der Unfallopferhilfswerk rein !
www.unfallopfer.de (kostenlos)
MfG
Maik
Quelle(n): www.unfallopfer.de - Helmuth WLv 5vor 1 Jahrzehnt
Du hast kein Alter angegeben! Danach richtet sich die zustaendigkeit, und meine Antwort!