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Brauche ich für eine Scheidung einen Anwalt???
wir sind uns über alle dinge einig.....haben keinerlei streit und wohnen seit fast einem jahr in getrennten wohnungen.
wir haben einen gemeinsamen sohn der bei der mutter wohnt und und für den ich monatlich unterhalt zahle ( regelsatz + 50€ extra ).
die besuchszeiten sind flexibel......da wir nur 10 km auseinander wohnen hole ich ihn je wie er lust hat ab......(fast jedes wochenende)
meine ex und ich haben keinerlei streit.....und wollen beide die scheidung da wir beide wieder in beziehungen leben.
kann ich einfach auf ein gericht gehen und die scheidung beantrage oder brauche ich zwingend einen anwalt?????
danke für die antworten.....
mfg
8 Antworten
- fretrunnerLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Schön zu hören, das es auch mal ohne Streit, Schmutzwäsche und böses Blut abläuft, euer Sohn wird es euch danken!
Ein Anwalt ist leider zwingend notwendig!
Dies ist auch kein gemeinsamer, sonder derjenige der den Scheidungsantrag stellt, muß diesen beauftragen. Wenn der Expartner dann mit allen Ausführungen und Regelungen und vor allem der Scheidung selbst einverstanden ist, braucht er/sie keinen Anwalt sondern erklärt am Scheidungstermin sein Einverständnis.
Das der Unterhalt und das Umgangsrecht bereits einvernehmlich geregelt ist, muß unbedingt im Scheidungsantrag erwähnt werden.
Ihr müßt auch bestätigen, das ihr bereits 1 Jahr getrennt lebt und das es keine Aussicht auf eine "Wiederversöhnung" gibt.
Der langwierigste Prozess ist übrigens der Versorgungsausgleich. Hier kann es schon mal locker 1/2 bis 3/4 Jahr dauern, bis die Rentenkasse mit ihren Berechnungen durch sind und der gegenseitige Rentenausgleich ermittelt wurde (Der besser verdienende muß dem geringer verdieneneden Rentenpunkte abtreten).
Nachtrag: Entgegen der anderen Antworten - es gibt keinen "gemeinsamen" Anwalt, auch wenn man sich in allen Punkten einig ist! Ein Scheidungsanwalt darf nicht gleichzeitig der Anwalt der "Gegenseite" sein, das wäre ein Interessenskonflikt. Juristisch ist das nunmal so.
Online-Scheidungen gibt es auch nicht, nur manche Anwälte werben über eine Webseite und bezeichnen das dann so. Das Verfahren bleibt deshalb dasselbe.
Quelle(n): Habe 2 Scheidungen hinter mir, eine gütliche und eine weniger angenehme.... - vor 1 Jahrzehnt
In Deutschland gilt Anwaltszwang für Scheidungssachen. Das hängt damit zusammen, dass wirksame Anträge gestellt werden müssen und das darf eben nur der Anwalt. Aber ihr könnt einen gemeinsamen Anwalt beauftragen. Das spart Geld, Zeit und Nerven. Es gibt auch online-Scheidungen, aber das funktioniert auch nur über Anwalt und ist, nebenbei gesagt, aufwendiger, als zu einem gemeinsamen Rechtsanwalt zu gehen, der auch vor dem zuständigen Gericht zugelassen ist. - Wenn alles geregelt ist - Trennungsjahr, Trennung des Hausrates, Versorgungsausgleich/Rentenanwartschaften, Sorgerecht ... - kann es ziemlich schnell gehen. Teilweise können auch Verfahrensteile abgetrennt werden, z.B. Sorgerecht, Versorgungsausgleich (Scheidungsfolgesachen). Da ihr Euch aber einig zu sein scheint, würde ich zum Anwalt gehen - zusammen, und alles geht schwupp-diwupp! ... Zulässig ist es allerdings, die "Vorarbeiten", auch den Antrag, selbst zu tätigen und lediglich zum Termin mit einem Anwalt zu erscheinen. Vor Gericht jedoch ist er unbedingt erforderlich!! -Zur anderen Frage "Aufgebot" -klar, dazu muss die Scheidung erst rechtskräftig sein!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Für die Scheidung selbst nicht.
Aber nur mit Scheidung beantragen wird es wohl nicht abgehen. Es war zumindest so, daà erst "getrenntleben" beantragt wurde - dann die vorgeschriebene Zeit durchgeführt werden musste. Erst danach konntest du die Scheidung einreichen. Was im Gegenseitigen Einvernehmen ainfacher ist. Dennoch müssen die Unterhaltsverpflichtungen im Scheidungsurteil festgelegt werden. Ob das der Richter ohne Anwalt macht bin ich überfragt - am Amtgericht anfrufen!
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Also ich finde es ja schön, das ihr euch im Guten geeinigt habt und euch nicht streitet. Aber!!! Ich würde trotzdem alles per Anwalt schriftlich festhalten. Nur weil jetzt noch alles super und locker ist, heiÃt das nicht, das es in ein paar Jahren immer noch so ist. Grad was euren Sohn und die Unterhaltszahlung betrifft. Denn wenn erst mal eine gewisse Zeit rum ist, ist es doch immer etwas schwer, Sachverhalte noch nach zu vollziehen. Und das könnte dann doch etwas chaotisch und evtl auch unschön für alle werden.
Ob man für das Gericht einen Anwalt braucht, kann ich dir leider nicht sagen.
Aber ich finde es echt schön, auch wegen eurem Sohn, das ihr euch noch versteht und wünsche es euch auch für die Zukunft.
LG Sanne
- Verdinand .Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Jein.
Es besteht Anwaltspflicht ,aber es genügt, wenn eine der Parteien durch einen Anwalt vertreten ist.
Das ist dann aber KEIN gemeinsamer Anwalt, wie es oft gesagt wird.
Wenn ihr euch einig seid, geht das und es ist auch billiger.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
leider ja aber Ihr könnt viel Kosten sparen wenn Ihr einen Anwalt nehmt
ferner könnt Ihr alle anderen Sachen wie Unterhalt und Aufteilung der Sachen über einen Notar regeln so könnt Ihr viel Geld sparen.
- vor 1 Jahrzehnt
Schau mal da:
Quelle(n): was wohl?