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Testamentseröffnung durch wen und wann?

Meine Tante ist vor drei Wochen gestorben, und sie hat mich in ihrem Testament bedacht. Das hat sie mir zu Lebzeiten gesagt. Nun ist es so, dass ein Neffe von ihr auch bereits zu Lebzeiten meiner Tante mit einer Generalvollmacht ausgestattet wurde. Das Testament liegt bei einem Notar, den ich namentlich nicht kenne.

Muss dieser Neffe mir und den anderen im Testament bedachten Personen Auskunft geben, wann die Testamentseröffnung ist oder gibt der Notar von sich aus bei Kenntnis über den Tod meiner Tante das Testament in Kopie an alle Bedachten? Wie ist hier der Ablauf?

Des weiteren existiert noch ein Haus meiner Tante. Dieses wurde zu Lebzeiten nicht verkauft (wahrscheinlich aus Zeitmangel des Neffen), obwohl er den Auftrag dazu hatte....Wird dieses Haus zur Erbmasse hinzugeschlagen, wenn es nicht extra im Testament erwähnt und einer Person zugedacht wurde? Was sonst noch an Werten, Bargeld, Kontoguthaben, Schmuck etc. zurückgelassen wurde: muss der Neffe uns über den Verbleib Rechenschaft ablegen?

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Notar wird von sich aus tätig.

    Das Haus wird der Erbmasse zugeschlagen.

    "Wenn die Angehörigen wissen, dass beim Amtsgericht (AG) ein Testament aufbewahrt wird ist dem AG vom Ableben Mitteilung zu machen durch Übersenden der Sterbeurkunde. Bei privater Aufbewahrung eines Testaments Nach dem Tode ist das Testament beim Nachlassgericht abzuliefern (§ 2259 BGB).

    Zuständig ist das AG, in dessen Bezirk der letzte Wohnsitz des Erblassers liegt. ...

    Das AG eröffnet, wenn es von einem Todesfall erfahren hat, ein dort aufbewahrtes oder abgeliefertes Testament. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich. Die Eröffnung besteht darin, dass das Testament allen Beteiligten bekannt gegeben wird. Sie erhalten eine Abschrift oder Ablichtung des Testaments. Für die Erben ist die Abschrift eines Testaments eine wichtige Hilfe bei den weiteren Schritten. ...

    Den Erben treffen noch weitere Verpflichtungen:

    - die Beerdigungskosten,

    - die Kosten für die Testamentseröffnung und die Erbscheinerteilung,

    - Aufwendungen zur Erfüllung von Vermächtnissen, Auflagen, Pflichtteilsrechten und Erbersatzansprüchen. ..."

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das Testament bei einem Notar liegt, bekommst du auch eine Nachricht, wann die Testamentseröffnung ist.

    Wenn über das Haus keine besonderen Verfügungen hinsichtlich des Erbenden gemacht wurden, gehört es zur Erbmasse.

    Erbmasse ist das, was am Todestag zum Vermögen deiner Tante gehörte, auch Schmuck, Auto, Bargeld, Kontos. Wenn der Neffe allerdings ständig Zugang zu deiner Tante hatte, sie Bargeld im Haus hatte und der Neffe es nahm, wird das schwerlich nachzuweisen sein.

    Warte erst einmal das Schreiben vonm Notar ab.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nach dem tode ist schluss. und genau so ist es für den neffen und alle anderen auch. zuerst wird die erbmasse aufgenommen.jeder muß erklären was in die erbmasse kommt( heißt was alles der tante gehört hat, geld, haus,grundstück,wohnungseinrichtung schulden).

    das kann dauern. lebensversicherungen sind ausgenommen wenn ein berechtigter in der police steht.

    dann meldet sich das nachlassgericht bei allen im testament bedachten erben, wann die eröffnung des testaments im gericht ist (nachlassgericht ) und wer dann erbt der bekommt einen erbschein und mit diesem erbt man dann.oder er lehnt das erbe ab.

    es kann auch ein testamentsvollstrecker genannt sein der darf das erbe nach vorgabe des testamentes verteilen.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hab zwar bisher noch nichts vererbt bekommen, weiss aber, dass Dir nichts entgeht, weil ohne, wie oben von blauclever schon erwähnt, also ohne

    E:R:B:S:C:H:E:I:N:, und somit Aussage des Neffen vorm Amtsgericht, welche Angehörigen noch vorhanden sind, geht garnichts.

    Erbschein und Benachrichtigung vom Amtsgericht dauert ca. 1/2 Jahr!

    DU könntest auch zum Amtgericht hingehen und einen Erbschein beantragen wollen, dann weisst Du, Dir geben Dir Auskunft, ob ein Testament vorliegt und ob der Neffe schon einen Erbschein beantragt hat. Natürlich müsstest Du alle Verwandten angeben, die .n.o.c.h. vorhanden sind. Das hat mit der Generalvollmacht nichts zu tun!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Man muss allen Personen Bescheid sagen, die in irgendeiner Weise mit dem Testament zu tun haben. Mit dem Haus: Kommt aufs Testament an.

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