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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenPersönliche Finanzen · vor 1 Jahrzehnt

Gerichtsvollzieher...?

Hallo...leider habe ich durch, zwar eigenes ;-(, Verschulden morgen einen Termin beim Gerichtsvollzieher!

Nun soll ich, laut Briefanlage, ein Formular für die "Eidesstaatliche Versicherung" ausfüllen...

Am Donnerstag hätte ich jedoch einen Beratungstermin beim Schuldnerberater - wäre es sinnvoll, dort erstmal hinzugehen und zu erfragen, ob ich die Eidesstaatliche Versicherung überhaupt "annehmen" muss?

Was hat jene für Konsequenzen?

Ich bin Student mit 30 Jahren, OHNE Einkommen und mein einziger "Wert" ist ein PC, welchen ich zum Abschluss meines Studiums benötige. Kann jener gepfändet werden?

Ist es richtig, dass der Gerichtsvollzieher ein Attest benötigt, wenn ich NICHT den regulären Termin bei Ihm wahrnehmen kann?

DANKE für Eure Antworten...Gruß, E. Tietz

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    @ Franky: Bitt erzähl keinen Mist, wenn du die Folgen nicht kennst... Das kann ihm richtig übel Ärger einbringen!

    @Fragesteller:

    Die musst du sogar ausfüllen und unterschreiben... Die Folgen wären nämlich, dass du erstmal 6 Monate in den Knast kommst (§901 ZPO in Verbindung mit §913 ZPO).

    Du bist dazu verpflichtet und solltest sie also dringlich unterschreiben.

    Dein PC wird nicht gepfändet, da du den ja für deine Ausübung brauchst. Das musst du allerdings nachweisen. Da musst du mit dem Gerichtsvollzieher reden. Als Arbeitnehmer ist die Sache leichter, bei Studenten wirds kritisch. Deswegen lass dir am besten von deinem Prof ne Bescheinigung geben, dass du den benötigst.

    Ich würde an deiner Stelle lieber den Termin beim Schuldnerberater verschieben.

    Der Gerichtsvollzieher kann da ganz schnell dicht machen, wenn du kein Interesse zeigst, die Forderung gegen dich zu begleichen.

    Ausserdem gibst du in einer Eidesstattlichen Versicherung lediglich deine Vermögensverhältnisse an...

    ALSO: Mein dringender Rat: Ausfüllen und abgeben!!!

    @Conny: Sorry, wollte eigentlich Daumen hoch...

    @Edgaralm: So nicht ganz richtig:

    Bei der EV wird geprüft, ob du pfändbare Sachen hast und wenn ja, dann werden die auch gepfändet. Ärger bekommst du nur, wenn du etwas verschweigst...

    Quelle(n): Meine Frau studiert Jura im 5. Semester, die hats grad extra für dich im Gesetzestext nochmal nachgeschlagen ;-)
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nicht hingehen ist ganz schlecht, dann kann der Gläubiger Haftbefehl gegen dich erlassen und so die Abgabe der Eidesstattliche Versicherung erzwingen. Begreife den Gerichtsvollzieher als letzten Freund, er versucht, dir noch zu helfen. Aber du musst auch mitmachen.

    Biete ihm Bargeld an, auch wenn es nicht viel ist, dann kann er erstmal von der Eidesstattliche Versicherung absehen und du hast Zeit für die Schuldnerberatung.

    Ein Pc wird sehr sehr selten gepfändet, es ist auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu beachten, neue Computer kosten heute nichts mehr und alte Computer bringen nichts, werden also nicht gepfändet, nur wenn es ein nagelneues Spitzengerät ist.

    @Franky und Alwin E: Was erzählt ihr da für einen Mist, wenn sie nicht hingeht bzw. sich weigert, zu unterschreiben, wird der Gläubiger automatische Haftbefehl erlassen. Wie kann man so einen Rat geben. Bitte für die Zukunft: Bei solchen Fragen erst dann schreiben, wenn man wirklich Ahnung hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Eidesstaatliche Erklärung wäre sinnvoll !

    Kann dir nicht so schnell gepfändet werden!

    MfG Marcus!

  • vor 1 Jahrzehnt

    die eidesstattliche Versicherung musst du unterschreiben. dazu kannst du zur Not mit Beugehaft gezwungen werden.

    wenn du sie nicht vor dem Besuch beim Schuldnerberater unterschreiben willst ist das nicht das Problem. der Gerichtsvollzieher kann erst beim 3ten mal mit dem Schlosser kommen. wenn du den ersten Termin versäumst kriegst nen Drohbrief mit nem neuen Termin.

    vor der eidesstattlichen Versicherung kann dich aber auch der Schuldnerberater nicht retten.

    Arbeitsgerät (wie der PC in deinem Falle) kann nicht gepfändet werden

    d.h. er kann zwar nen Kuckuck drauf kleben und du darfst ihn dann nicht mehr verkaufen oder so - aber er kann ihn nicht mitnehmen.

    Wenn das Ding aber so aussieht als wäre der eh nur 50€ Wert wird er danach nicht mal fragen. (verstecken ist verboten - aber du musst ihn nicht vorher noch mal hübsch machen)

    wenn du die eidesstattliche Versicherung abgibst hast sicher Probleme nen Handyvertrag oder ne Finanzierung für ein neues Sofa zu kriegen. - was solls - kann dich nur vor neuen Schulden bewahren.

    achso - vielleicht eins noch - ohne Einkommen geht nicht. selbst wenn du nur 300,- € Taschengeld von deinen Eltern kriegst musst das angeben (weil du musst ja von etwas leben und das sollte auch glaubhaft sein) alles was unter dem Pfändungsfreibetrag von ich glaube gut 900 € / Monat liegt kann er eh nicht pfänden weil du musst ja hin und wieder essen usw.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ....also, aus eigener Erfahrung mit Gerichtsvollziehern (ich kenne meinen sehr gut...:-) kann ich sagen, am wirkungsvollsten ist es immer, wenn man ganz freundlich mit ihm redet und nicht mit irgendwas droht, an Deiner Stelle würde ich ihn morgen anrufen und einen neuen Termin ausmachen, sag ihm ruhig, dass Du am Donnerstag zur Schuldnerberatung musst....glaub mir, der Gerichtsvollzieher ist froh, wenn Du mit ihm in Kontakt trittst und Dich nicht drückst....und es stimmt, wenn Du ihm wenigstens einen kleinen Betrag in Bar anbieten kannst, sieht die ganze Sache schon nicht mehr so dramatisch aus und versuche unter allen Umständen das mit der eidesstattlichen Erklärung zu verhindern....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du nicht unterschreibst , mußt Du zahlen , oder das Amtsgericht stellt ein Haftbefehl aus . Sobald Du unterschrieben hast erklährst Du damit daß Du keine pfändbaren Sachen ( Geld , Luxusartikel usw ) hast . Dann hast Du erst mal 3 Jahre ruhe , danach wiederholt sich das Spiel . Bedenke , wenn Du die Schulden zahlen könntest und Du gibst trotzdem eine EV ab , kann es ärger geben .Auch bekommst Du bei einer EV nirgendwo Kredit .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du die EV nicht abgibst steht der GV (nicht geschlechtsverkehr9 ständig vor Deiner Tür um zu schauen ob er was holen kann.

    Informiere ihn VORHER von dem Termin mit dem Schuldenberater, und bitte um Termin danach.

    Den PC kann er nicht pfänden, wenn Du nachweisen kannst, dass Du ihn für das Studium brauchst, allerdings bist Du schon reichlich alt, dass dies glaubhaft rüber kommt.

    mfG gw38

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst dem Gerichtsvollzieher erklären, das du am Donnerstag erst zur Schuldnerberatung gehen möchtest und danach die EV abgibst.

    Er kann sich darauf einlassen und dir einen neuen Termin anbieten, muss aber nicht! Er arbeitet ja im Auftrag des Gläubigers und muss dem auch rechtfertigen, warum er die Abgabe verschoben hat.

    Besteht der Gerichtsvollzieher auf die Abgabe und du gehst nicht hin, kann er dich per Haftbefehl vorführen lassen und dich in Beugehaft nehmen, bis du den Wisch ausgefüllt hast.

    Hättest dich besser vorher mal drum gekümmert. Bis es soweit kommt, vergeht einige Zeit.

    Konto: Natürlich kannst du weiterhin ein Konto eröfnen, aber du bekommst nur ein Guthabenkonto. Bei Kontopfändungen dürftest du nur Sozialleistungen behalten, den Rest (von irgandwas musst du ja leben) kannst du aver beim Amtsgericht freigeben lassen. Aber das wird der der Schuldnerberater ja erklären.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du bist verpflichtet, da hinzugehen, aber nicht verpflichtet, zu unterschreiben. Fang nicht mit irgendwelchem Attestkram an. Geh hin und erkläre das mit dem Termin bei der Schuldnerberatung. Niemand, auch nicht der Gerichtsvollzieher, kann Dich zwingen, eine Eidesstattliche Versicherung zu unterschreiben! Aber den Termin wahrnehmen musst Du trotzdem.

    Und keiner pfändet heutzutage PCs. Erstens gelten die meistens sowieso als unpfändbare Arbeitsmittel, und zweitens bringen die bei einer Versteigerung nichts. "Wertloser Gegenstand" sozusagen. Außer Du hättest irgendwas Edles, sagen wir, so'n Macbook Air oder wie das Apfelzeug heißt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    dem Gerichtsvollzieher unbedingt bescheid sagen warum, weshalb,

    wieso

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