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Darf Busfahrer Mitfahrt wegen zu hohem Geldbetrag verweigern?
Hallo, es geht darum, dass mir ein Busfahrer gesagt hat, ich solle wieder aussteigen, da er keine hohen Geldscheine annimmt. Es ist nicht von 100.200 oder 500 Euro die Rede, sondern von einem 50-Euro-Schein.
Hätte mir nicht eine nette Person das Geld geliehen, hätte ich wieder aussteigen und auf einen verständisvolleren Busfahrer warten müssen.
Sicherlich verstehe ich die Problematik, den Zeitplan einzuhalten, jedoch war es um 17 Uhr, in welcher Zeit kaum jemand im Bus unterwegs ist (es waren 7 Fahrgäste).
So hätte es auch Stau geben können, wir wären pünktlich angekommen.
Mich würde es jetzt sehr interressieren ob dieser Vorgang in seiner Macht stand, oder ob der Busfahrer eigenmächtig und vielleicht sogar unerlaubt gehandelt hatte. Denn es kann doch vorkommen, dass man keine Münzen im Geldbeutel findet, trotzdem sollte man deshalb die Möglichkeit haben, mit dem Bus fahren zu können (natürlich gibt es noch Taxen, jedoch ist das mir als Schüler viel zu teuer).
Ich glaube einmal von einer Beförderungspflicht gehört zu haben, bin mir jedoch nicht sicher.
MFG Fkay
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Typ ist ein 4rschloch, keine Frage, aber er hat das
Recht auf seiner Seite:
Zitat "Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen":
http://bundesrecht.juris.de/befbedv/__7.html
Über 5 € kann er dir also eine Quittung ausstellen lassen,
die du dann einlösen musst. Zum Wechseln ist er dann
nicht verpflichtet. Die Mitnahme kann er deshalb nicht
verweigern.
- vor 1 Jahrzehnt
Auch wenn hier schon so manche gute Antworten mit einen Daumen unten bewertet wurden, hier meine Meinung.
Das Busfahrer unter erheblichen Zeitdruck, speziell beim Taktverkehr, stehen sollte bekannt sein. WÃrde jeder Fahrgast mit einem 50€-Schein zahlen, dann würde das ganz schön zur Zeitverzögerung führen, darüber würde man sich sicherlich aufregen.
Denke einmal nach, wie würdest Du dich verhalten, wenn Du wegen solcher 50€-Zahler im Bus einen wichtigen Termin versäumen würdest. Fair play auch hier, versuche doch vor Antritt der Fahrt immer passendes Kleingeld dabei zu haben oder lasse den Schein voher woanders wechseln. Das erspart Dir Ãrger und dem Busfahrer Stress.
- DB´lerLv 5vor 1 Jahrzehnt
Beträge unter 5€ müsen passend bezahlt werden.
Wenn der Busfahrer kein passendes kleingeld dabei hat, kann er dir einen Ãberzahlbeleg ausstellen, worauf dein wechselgeld vermerkt ist.
damit kannst du an der nächsten verkaufsstelle deines verkehrsverbundes das geld wieder abholen.
- vor 1 Jahrzehnt
Ja eigentlich muss der Busfahrer sich nicht unbedingt mitnehmen weil wenn er einen zu hohen betrag (50 euro) wechseln muss kann es sein das dein geld gefälscht ist wenn er das nicht prüfen kann musst du entweder einen kleineren Betrag abgeben oder der Busfahrer kann sagen ne dann kann ich dich nciht mitnehmen..... Da dir jemand anderes das Geld gewechselt hat akzeptiert der Busfahrer es weil das geld Kleiner war und somit das risiko geringer war das das geld gefälscht ist ....
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- vor 1 Jahrzehnt
Es geht doch nicht um die betriebliche Situation des Verkehrsunternehmens und ob der Bus eventuell Verspätung hat, es gibt im ��PNV eine Beförderungspflicht und wenn der Busfahrer nicht wechseln kann, muss er eine Wechselgeldquittung ausstellen. Das dauert nicht ewig und ist alle mal schneller als erst lange zu diskutieren. Den Ãrger hat der Fahrgast der (selbst verschuldet) kein Kleingeld parat hat und sich umständlich bei der Betriebszentrale/Servicebüros um sein Wechselgeld kümmern muss.
Wenn der Fahrplan nicht einzuhalten ist weil die Fahrgäste noch Tickets beim Fahrer erweben müssen und das halt Zeit braucht, dann taugt der Fahrplan nichts und ist Augenwischerei.
- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Bei vielen Personenbeförderungsunternehmen ist das so geregelt und die Fahrer müssen auch nicht lauter Kleingeld annehmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Busfahrer müssen grundsätzlich eigentlich nur bis zu 20€ wechseln. Die Annahme von allem was über diese Summe hinausgeht können sie grundsätzlich verweigern, da vor Ort nicht geprüft werden kann ob es sich dabei um Falschgeld handelt und natürlich auch mangels Wechselgeld.
Zur Beförderungspflicht: So etwas gibt es tatsächlich. Diese besagen, dass der Fahrgast befördert werden muss, wenn er den Beförderungsbedingungen genüge tut. Diese Bedingungen sind von Verkehrsunternehmen zu Verkehrsunternehmen unterschiedlich. Wie in deinem Fall kann dort auch entsprechend so etwas festgelegt sein, wie die Höhe der Maximalsumme an Bargeld die der Fahrer entgegen nehmen muss.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bei den meisten Verkehrsunternehmen hängt ein Schild beim Fahrer: "Bitte passendes Geld bereithalten, der Fahrer ist nur verpflichtet, auf 20 (oder 50?) Euro herauszugeben."
Wenn jeder mit grösseren Scheinen kommt, ist das Wechselgeld schnell alle.
- Gerd PLv 7vor 1 Jahrzehnt
Um die Frage zu bveantworten, kommt es auf die Situation an.
Fall 1: GroÃstadtverkehr, Fahrzeuge im 5/10/15-Minuten-Takt, Ladengeschäfte im Umkreis die Wechseln können
Fall 2: flaches Land, keine Läden in der Umgebung. nächster Bus erst in 30/60 Minuten.
Fall 1: der Fahrer hat richtig gehandelt, die anderen Fahrgäste wollen pünktlich nach Hause, da wird er doch nicht für dich eine Quittung ausstellen. Wa denkst du/denkt ihr eigentlich, wieviel Wechselgeld ein Busfahrer mit sich herumschleppen soll? 500 Euro, 1000 Euro? Nebenbei gesagt, von den meisten Verkehrsunternehmen bekommen die Busfahrer den Betrag von 20 Euro als Wechselgeld übergeben.
Fall 2: der Busfahrer nimmt dich mit, stellt dir eine Quittung aus, mit der du dann des Restgeld am Betriebshof abholen kannst.
Eine Beförderungspflicht besteht, aber es besteht auch eine Pflicht, das Fahrgeld möglichst abgezählt bereitzuhalten. In den mesiten allgemeinen Beförderungsbedingungen ist es wie folgt geregelt:
Zahlungsmittel
(1) Das Personal ist nicht verpflichtet, Geldscheine über 10,00 Euro zu wechseln oder erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.
(2) Wenn das Personal Geldscheine über 10,00 Euro nicht wechseln kann, wird es dem Fahrgast eine Quittung über den ausstehenden Betrag ausstellen. Der Fahrgast kann das Wechselgeld dann – unter Vorlage der Quittung – bei der Verwaltung des jeweiligen Verkehrsunternehmens abholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, kann er die Fahrt nicht antreten bzw. muss sie abbrechen.