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aerger mit ARGE..............?
einem bekannter von mir sollein teil vom arbeitslosengeld 2 gestrichen werden, weil er einen termin verpasst hat. er war krank geschrieben. er hat auch den k.schein pünktlich abgegeben. darf das der sachbearbeiter veranlassen, das das geld gekürzt wird. ? WR
7 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Erstma sofort Wiederspruch einlegen,und dann ... siehe antwort 1
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Dienstaufsichtbeschwerde einreichen.
Dann wird auch der Sachbearbeiter etwas freundlicher.
- vor 1 Jahrzehnt
Eigentlich nicht wenn er einen Krankenschein hatte er soll Widerspruch einlegen und eine Diensztaufsichtbeschwerde machen
- CookiesLv 4vor 1 Jahrzehnt
Nein darf er nicht, wenn dein bekannter die k-meldung pünktlich abgeben hat dann darf der sacharbeiter das nicht.
dann soll der sacharbeiter einen neuen termin schicken, und gut ist.
davon mal abgesehen wird glaub ich 10 % gekürzt für 3 monate.
aber ich würd da mal hingehen und nachfragen wieso der das macht, ansonsten mal bei einem anwalt anrufen der sich damit auskennt, und nachfragen , am telefon kostet das ja nichts.
Alles gute
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- Klaus MLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ja darf der Sachbearbeiter, es kommt auf den Grund der Krankschreibung an. Wenn dein bekannter Betttruhe verordnet bekommen hat und des wegen nicht zu Termin konnte dann darf nicht gekürzt werden. Es gibt ja auch die Möglichkeit per Telefon einen Termin wegen Krankheit zu verschieben oder ab zu sagen.
- vor 1 Jahrzehnt
wenn er einen krankenschein abgegeben hat kann ihm nichts passieren.... steht auf jeder einladung..... das mit der dienstaufsichtsbeschwerde is ne gute idee....
- ossibraut53Lv 6vor 1 Jahrzehnt
er hat aber die pflicht,die arge zu informieren,daà er den termin auf grund von krankheit nicht einhalten kann.(telefonisch o.schriftlich)der termin wird ja beizeiten heraus geschickt.wenn du schreibst,verpasst,dann hat er ihn wohl einfach vergessen.durch die meldepflicht entschuldigt auch nicht der krankenschein.auf jeder einladung steht der name des bearbeiters und eine telefonummer oder sogar eine e-mail adr.den anruf usw.hätte auch ein familienangehöriger tätigen können mit der begründung krankenschein liegt vor.