Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Hat die deutsche Justiz eigentlich noch Respekt vor der deutschen Bevölkerung?

...oder leben die einer von der Realität völlig abgetrennten Scheinwelt?

Stand heute in der Zeitung, Für einen als gefährlich geltenden Kinderschänder wurde die Sicherheitsverwahrung abgelehnt und er wurde auf freien Fuß gesetzt.

"... da sich während der Haft keine für eine Wiederholungsgefahr relevanten Tatsachen ergeben haben..."

WIE BITTE? Werden mit solchen %$§&% Ausflüge in Kindergärten oder Schulen unternommen um das zu testen oder wie soll man sich das vorstellen? Eigentlich dachte ich, das Justizvollzugsanstalten auch dazu dienen, um eben solche (grauenvollen) "Tatsachen" zu verhindern.

Wie kann man solche tickenden Zeitbomben sehenden Auges auf die Menschen loslassen?

Wie können studierte und damit doch eigentlich mit einem Mindestmaß an Intelligenz ausgestattete Menschen glauben, das Kinderschänder in Haft etwas anderes tun würden als Reue, Einsicht und das Verschwinden ihrer kranken Neigungen zu heucheln - ist es doch die einzige Möglichkeit so schnell wie möglich

Update:

... wieder in die freie Wildbahn zu gelangen um dort weitere Kinderseelen zu zerstören.

Ich bin (mal wieder) fassungslos und schäme mich für unser so genanntes Rechtssystem. Oder mache ich irgendeinen Denkfehler der mich daran hindert, diese abstruse Logik nachzuvollziehen?

Update 2:

Ich muß hier doch mal denen widersprechen, die von "einfach so" und "Willkürjustiz" sprechen. Niemand will eine Willkürjustiz aber wenn selbst das BGH von einer Gefährlichkeit ausgeht, kann von "einfach so" keine Rede sein. Und wenn von einem Rechtsstaat die Rede ist, muß die Frage erlaubt sein, wie es um die Menschenrechte eines (hoffen wir aber das es soweit nicht kommen muß!) potentiellen zukünfigen Opfers steht! Diese würde dann geopfert, weil sich hier zwei juristsche Instanzen um ihre Zuständigkeit zanken und nicht begreifen das sie hier mit Menschenleben spielen! Hoffentlich bringt diese Überwachung wenigstens, im Grunde müsste man Namen, Adresse und Foto von dieser Kreatur, wohin die auch immer untertauchen will, per Flugblatt oder Massenwurfsendung verteilen.

20 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    diese gummiparagraphen-reiter haben noch immer nicht begriffen, WIE VIELE kinder wiederholungstätern zum opfer fallen. es ist nicht traurig,...sondern einfach nur noch zum kotzen. denn pädophile haben einen irreparablen schaden im gehirn.....und dieser ist nicht durch ein paar jahre haft plötzlich behoben!

    @ verdinand:

    hier geht es um einen von vornherein! feststehenden potentiellen wiederholungstäter!! da kann nicht einmal der gesetzestreueste bürger von willkür sprechen. der hohn ist doch, das alle es wissen und im grunde nichts anderes sagen, als:

    leider müssen wir erst das nächste opfer abwarten, ehe wir handeln können.

    wo schützt solch ein hirnrissiges gesetz denn ein volk?!? solch ein gesetz schützt (in diesem speziellen fall) lediglich den täter.

    und an einige andere "ach so loyale und gesetzestreue bürger":

    würdet ihr auch noch so locker-tolerant daher reden, wenn ihr selbst auf irgend eine art und weise zu den opfern gehören würdet?!?...oder eure hilflosen kinder?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das hat mit Respekt nichts zu tun, sondern lediglich mit Realitätsverweigerung.

    Es ist schon schaurig interessant mitzubekommen, daß es keine einzige Untersuchung über die Wirksamkeit der psychotherapeutischen Maßnahmen von Sexualstraftätern existiert. Seit Jahren wird also munter drauf los therapiert und es existiert weder eine Qualitätskontrolle noch eine gesonderte Ausbildung für die Therapeuten, die sie für eine fachgerechte Einschätzung qualifizierte.

    Erst vorigen Monat hatte ich ein sehr aufschlußreiches Gespräch mit eine Psychologin, die im wahrsten Sinne des Wortes begeistert war, wie offen ein verurteilter Vergewaltiger mit seiner straffälligen Vergangenheit umgeht. Als sie mir dann lehrbuchmäßig vorschwafelte, daß der "Gute" nicht aufgrund einer sexuellen Prägung vergewaltigt habe und er deswegen resozialisierbar sei, habe ich ihr fast auf den Schoß gekotzt - so übel war mir.

    Die Tucke wußte weder um die immens hohen Rückfallquoten, noch um die wirkliche Vergangenheit des Vergewaltigers, der zuvor schon mehrfach wegen Gewaltdelikten eingesessen hatte. Ganz spontan sagte sie mir da auf den Kopf zu, ich würde sie anlügen, und der Typ hätte vorher nie eingesessen.

    Aber klar doch! Ich hab' ja nicht mal 'nen Punkt in Flensburg und bin so als Otto-Normalmensch viel unglaubwürdiger als ein Knacki.

    Und sogar seine Geschichte, er wäre unschuldig verurteilt worden, fand die Psychologin sehr glaubwürdig. Natürlich gilt "in dubio pro reo" nicht in Deutschland; und hohe Haftstrafen werden übrigens ausgewürfelt.

    Das ganze fand (und findet) im Rahmen einer anderen gerichtlichen Auseinandersetzung statt, in der die Richterin mir(!) zunächst auferlegte zu beweisen, daß dieses A.rschloch rückfällig wird.

    Und ich... ich stehe kurz vor einer Anzeige, weil ich um seine Vergangenheit weiß, was aus datenschutzrechtlichen Gründen natürlich nicht sein dürfte - wir leben ja schließlich in einem Rechtsstaat!

  • savage
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ja, hab´s heute auch gesehen. dachte, dass ich im falschen film sei. bisher hat man ja bei den anderen pädophilen straftätern die entlassen wurden, immer beteuert, dass sie nicht mehr gefährlich seien und die therapie angeschlagen habe.

    aber diesmal macht man ja keinen hehl daraus, dass der typ nicht therapierbar ist und weiterhin eine gefahr darstellt. aber macht ja scheinbar nichts. wer sowas verantworten kann, gehört aus seinem amt entfernt ! sch*eiß auf formfehler !!!

    http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/808/18...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin einfach nur sprachlos. Ist es da ein Wunder, wenn manche Eltern durchdrehen und Selbstjustiz üben, wenn so ein Gestörter ihr Kind geschändet oder sogar getötet hat? Nur weil die Justiz versagt hat und nach den Befunden von ein paar Ärzten eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen wird. Sie können ihn zwar therapieren, aber was in solchen kranken Köpfen vor geht ist nicht zu heilen. Sie gehören für immer in Gewahrsam, damit sie keinen Kind mehr einen seelischen wie auch körperlichen Schaden zufügen können.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Fehler liegt hier nicht bei den BGH-Richtern sondern bei denen der Vorinstanz.

    In Deutschland müssen die Richter sich an das Gesetz halten und können nicht selbst Gesetze aufstellen.

    Problem in dem aktuellen Fall ist, dass das Gericht es damals versäumt hat die Sicherungsverwahrung anzuordnen. Klar, dieser Mann ist gefährlich und wird es auch bleiben, das hat auch der BGH nicht abgestritten.

    Allerdings wusste man das alles auch schon damals. Eine Sicherungsverwahrung noch nachträglich anzuordnen ist nach dem Gesetz einfach nur dann möglich, wenn sich nach der Verurteilung neue Anhaltspunkte ergeben, die solch eine Sicherungsverwahrung nach sich ziehen können. Hier war das eben nicht der Fall.

    Die lebenslange Sicherungsverwahrung kann nicht "einfach so" angeordnet werden, da in Deutschland jeder das Recht auf ein freies Leben hat.

    Es ist zwar schwer zu verstehen, aber letztendlich sind wir doch froh in einem Rechtstaat zu leben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich gebe Dir recht.

    Meine Lösung!!!!

    Gebt mir solche SCHWEINE 5 Minuten mit mir alleine und er liegt keinem Steuerzahler mehr auf der Tasch und VORALLEM tut er keinem KIND mehr etwas oder anderen etwas an die SAU.

  • vor 1 Jahrzehnt

    unfassbar das habe ich auch gesehen heute im TV. So was nennt sicht "Justiz". Wenn er wieder ein Kind vergewaltigt hat weißt jeder die Schuld von sich!

    Da kann man sich nur an Kopf fassen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    So ein Fall ist ärgerlich und was ich von Kinderschändern halte möchte ich hier nicht hinschreiben.

    Aber ich bin froh in einem Staat zu leben, in dem die Justiz sich den gesetzlichen Regeln unterordnet und weitgehend frei von willkürlichen Anordnungen ist.

    Auch wenn dabei im Einzelfall dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürger zuwider gehandelt wird.

    Wir hatten ja schon mal so eine Willkürjustiz und da war ruck-zuck mal einer unter dem Fallbeil, der nur seine Meinung gesagt hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich sehe es genauso wie Du!! Es ist absolut schlimm, dass solche Menschen wieder auf freien Fuss gesetzt werden. Am aller schlimmsten finde ich, dass Menschen die Steuerhinterziehung begehen oder Schulden beim Staat haben gleich eingelocht werden und ihre Strafe absitzen müssen. Gut, gerechtfertigt ist es schon, aber dann bitte doch auch Kinderschänder etc bestrafen und nicht wegen guter Führung wieder entlassen!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider entschuldigt sich einPabst, aber das Kloster Walberberg,in Brühl ist außen vor,die Berater? Helmut Kohl?

    Kinderschänder! Eine ev. Straße weiter: Wenzel von Stosch: Kinderschänder!

    Aber es wird verschwiegen! Das war die Zeit der 80er Jahre, die betroffenen jungen Frauen..

    diese haben sich geschämt! Der Pfarrer Wenzel von Stosch hat Kinder und Jugendliche Mißbraucht! (Brühl(/Walberberg) wie das Kloster!

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.