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Haftung als Geschäftsführer?
Einem Bekannten wurde Heute ein Job als Geschäftsführer abgeboten,auf 150 Euro-Basis.
Ist mir ja schon hitverdächtig!!!
Wie sieht das von der rechtlichen Seite aus.In wie weit ist man haftbar zu machen?
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo ukoenen,
zu Deiner Frage haftbar,
wenn er eingetragener Geschäftsführer ist, ist er voll haftbar,
jedoch kommt mir dieses Stellenangebot sehr dubios vor,
Geschäftsführer auf 150 Euro-Basis unmöglich,
wahrscheinlich sucht der Arbeitgeber nur jemanden der den Kopf hinhält und die Drecksarbeit macht,
ich würde auf alle Fälle die Finger davon lassen,
daß stinkt zum Himmel,
viele Grüße
> marcus <
- vor 1 Jahrzehnt
Zuerst gibt es natürlich keine 150 Euro Basis. Ich verstehe es so. Er bekommt 150 Euro im Monat, wenn er seinen Namen und natürlich Unterschriften gibt. Vorsicht kann ich nur sagen. Bei einer GmbH haftet er bei normal und seriös abgewickelten Geschäftsbetrieb nicht ins persönliche Vermögen. Anders bei Einzelhandelsformen. Hier haftet er zu 100 %. Sollte bei einer GmbH vorsätzlich begangene Handlungen erfolgen, haftet er auch dafür. Besonders auch für die strafrechtliche Seite. Ich kann nur empfehlen. FINGER WEG davon.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Als Geschäftsführer muà er sich u.a. sofort eine Ãbersicht hinsichtlich der Finanzen des Betriebes verschaffen können.ansehen. Ist Ãberschudung schon gegeben, ist von ihm sofort Insolvenzantrag beim Amtsgericht zu stellen. Ansonsten ist neben insolvenzverschleppung (Straftatbestand) Haftung gegenüber den Gläubigern gegeben.
150 € / Monat = unseriös.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hängt von der Rechtsform des Unternehmen ab und der genauen Position von ihm, sowie von der Einlagem, die man eventuell leisten muss.
Bei ner GmbH & Co KG hat er bspw keine Haftung ausserdem Firmengeld. Bei ner reinen GmbH haftet er auch mit seinem Privatvermögen. Klär das mal bitte, dann kann man dir genauere Auskunft geben...
Quelle(n): Bin Bankkaufmann, des gehört zum täglich Brot ;-)