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Heizkostennachzahlung?
Wegen der in den letzten Jahren stark gestiegenen Heizkosten, muss ich jedes Jahr mehrere Hundert Euro nachzahlen (was mir so auch lieber ist). Mein Vermieter hat mich daher aufgefordert, meine Vorauszahlung entsprechend anzupassen. Muss ich das tun? Welche Formvorschriften muss der Vermieter bei einer solchen Aufforderung einhalten?
9 Antworten
- Barbara BLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das steht im BGB unter § 556:
"§ 556 Vereinbarungen über Betriebskosten
(1) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Für die Aufstellung der Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347) fort. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Aufstellung der Betriebskosten zu erlassen.
(2) Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden."
Der letzte Satz ist eindeutig, die Vorauszahlungen sind in angemessener Höhe zu vereinbaren !!!
An eine Form ist Dein Vermieter nicht gebunden !!! Ein einfacher Satz im Nachgang zur letzten Abrechnung reicht aus !!!
bb - immobilienverwalterin
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Gar keine Formvorschriften. Schließlich muss er in Vorkasse gehen und da ist es sein gutes Recht von dir zu verlangen deine Vorauszahlung rntsprechend zu erhöhen. Schließlich verbrauchst du ja warmes Wasser und Heizung, und es war sehr nett von ihm es bisher so zu handhaben, aber mittlerweile übersteigen seine Ausgaben wohl den zumutbaren Wert.
Wenn du es nicht tust könnte er dir eventuell sogar kündigen.
Gruß
Franky
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Oh man, du gehörst in der Rubrik, ich klage wegen jeden Sch#ss.
Es gibt keine Formen zu beachten, der Vermieter, wie auch dein Stromanbieter, dein Gas- und Wasserlieferant haben das Recht auf angemessene Vorauszahlungen.
Und wenn du schon seit Jahren kräftig nachzahlen musst, hat der Vermieter das Recht, höhere Nachzahlungen zu beachten. Der Vermieter muss ja deine Rechnung kostenfrei (zinsfrei) vorfinanzieren.
- ConfidenceLv 4vor 1 Jahrzehnt
Was ist das denn für eine bescheuerte Frage?
Wie kann man ernsthaft der Ansicht sein,der Vermieter hat
bitteschön meinen Verbrauch vorzufinanzieren?
Dafür gibt es die Abschlagsmöglichkeit,die im Idealfall möglichst punktgenau die tasächlichen Kostenentwicklung treffen sollte.Wie Du ja selber geschrieben hast,hat dein Vermieter in der Vergangenheit das doch zu deinen Gunsten gehandhabt - nun will er diese durch die stetig steigenden Kosten entstehende Vorfinanzierung nicht weiter anwachsen lassen und erhöht desswegen die von Dir zu entrichtenden Abschläge - wo ist da irgendetwas zu monieren? Dein
Sch.eißverhalten führt dazu,daß es immer weniger miteinander sondern nur noch gegeneinander gibt.Pfui!!
@ Sprendli Woher weißt Du das ,daß bei der Vorauszahlung keine Pflicht besteht?? In den Mietverträgen steht fast immer drin: <Der Vermieter kann eine entsprechende Absshlagzahlung verlangen> !Und außerdem redet hier auch niemand von Vorrauszahlung ,sondern nur von Abschlägen!!!
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Natürlich muss du. Der Vermieter hat Anspruch auf eien annähernd kostendeckende Vorauszahlung. Normalerweise geht dir mit der Nebenkostenabrechnung die Information zu, wie hoch der neue Abschlag ist.
Vorsicht, wenn du nicht diese Summe zahlst, dann gerätst du in Mietrückstand.
@Sprendli Auch wenn du es nicht wahrhaben möchtest, Solltest du auf deine Nebenkosten keine Vorkasse leisten, geräts du in Mietrückstand. Die angemessene Höhe der Vorkasse entspricht den zu erwartenden Kosten durch zwölf, wobei die für das Jahr bereits gezahlten Abschläge berücksichtigt werden.
- vor 1 Jahrzehnt
es ist doch selbstverständlich, dass du deine kosten ordentlich zu zahlen hast...warum sollte der vermieter durch deine kosten schaden nehmen...diese einstellung von dir finde ich nicht gut
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Bei den Vorauszahlungen besteht keine Pflicht. Nur nach der Abrechnung bist Du verpflichtet sofort die Nachzahlung zu leisten. Aber aus Anstand kann man den Vermieter verstehen und macht so etwas. Der Vermieter ist keine Bank die dem Mieter alles vorlegen muß.
Nachtrag @ confiden.. Wenn es vor Gericht geht, bekommt der Mieter meist Recht wenn es nur um die Umlagenvorauszahlung geht. Auch wegen diesen fehlenden Vorauszahlungen ist nicht zu kündigen. Nur wenn Miete fehlt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich zahle Mehr im voraus und das ist, finde ich besser!!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn er dir das nicht detailliert Vorlegt warum du das tun sollst, ist es nicht sein Problem. Ist, finde ich, ein schon sehr merkwürdiges Verhalten von deinem Vermieter, dass er dir das nicht vorschreibt, auch wenn er eigentlich Recht hat und du weniger Nachzahlung hättest.
Mit freundlichem Gruß der mc-pott